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Verwaltungsvertrag und Gesetz
Antragstellerin
Professorin Dr. Elke Gurlit
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5286328
Gegenstand der Arbeit ist die Frage, inwieweit staatliche Instanzen - vornehmlich die Verwaltung - beim Handeln in Vertragsform besonderen rechtlichen Bindungen unterliegt. Die Privatautonomie als Ursprung der Vertragsfreiheit kann vom Staat nicht in Anspruch genommen werden. Unter der Geltung des Grundgesetzes ist die Verwaltung an das Gesetzmäßigkeitsprinzip gebunden, der Gesetzgeber an die verfassungsmäßige Ordnung. Vertragsförmiges Handeln ist zu messen am Vorrang und am Vorbehalt des Gesetzes. Will der Staat Normsetzung und Vertrag miteinander verbinden - in Gestalt von Normsetzungsverträgen, ist überdies der Vorbehalt künftiger Normsetzung beachtlich.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen