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Internationales Finanzmarktrecht: Koordination der Aufsicht und Regulierung globaler Finanzmärkte

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2012 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 217232830
 
Erstellungsjahr 2016

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Das Projekt hat gezeigt, dass trotz der Bemühungen um eine global einheitliche Finanzmarktregulierung weiterhin beträchtliche Unterschiede zwischen den nationalen Rechten bestehen. Das ist insbesondere dort der Fall, wo Reformen nicht durch globale Institutionen wie die G20 oder das FSB angestoßen wurden, beispielsweise bei den Trennbanken oder der Haftung von Ratingagenturen. In diesen Bereichen kann es daher zu Konflikten der anwendbaren Regeln kommen. Aber auch bei Fragen, die wie die der Bankenrestrukturierung durch internationale Texte vorgeformt sind, können Konflikte auftreten, weil durch nationale Regulierung tief in private Rechte eingegriffen wird, die nach hergebrachten kollisionsrechtlichen Grundsätzen ausländischem Recht unterstehen. Das führt zu schwierigen Koordinationsproblemen. Zur Regelung dieser Probleme ist ein transnationaler Dialog notwendig, wie er bereits in verschiedenen Organisationen, Ausschüssen und Foren geführt wird. Sie behandeln unter anderem die Frage des räumlichen Anwendungsbereichs von Regulierungen, vermischen diese jedoch in nahezu unauflöslicher Weise mit sachrechtlichen Fragen, politischen Interessen und praktischen Aufsichtsproblemen. In diese Gemengelage ein System zu bringen, ist allein mit theoretischen Modellen nicht möglich. Die Koordination der Finanzmarktregulierung ist nicht Wissenschaftlern vorbehalten, sondern muss intensiv mit Regulierern, Politikern und Diplomaten diskutiert werden. Die Aufgabe der Wissenschaft besteht darin, diese Debatte zu strukturieren und im Interesse größerer globaler Kohärenz auf grundsätzlichere Lösungen hinzuwirken. Die Koordination der Finanzmarktregulierung, so zeigt sich, kann nicht mit einfachen kollisionsrechtlichen Grundsätzen erreicht werden. Vielmehr sind ihr sachrechtlicher Hintergrund und institutioneller Rahmen stets mitzubedenken. Es handelt sich beim Internationalen Finanzmarktrecht beim heutigen Stand weniger um ein System als um einen Prozess, der viel gegenseitiges Vertrauen erfordert. Dabei besteht eine grundsätzliche Spannung zwischen notwendiger globaler Einheitlichkeit auf der einen Seite und der Absicherung wichtiger nationaler Interessen auf der anderen Seite. Die Situation unterscheidet sich damit grundlegend von der des Internationalen Privatrechts, das sich vonwiegend mit privaten Interessen beschäftigt und dessen Modelle nicht ohne weiteres auf die Finanzmarktregulierung übertragen werden können. Einen Ansatz zu größerer Vereinheitlichung könnten Modellgesetze bieten. Sie hätten den Vorteil, dass sie den Staaten den im Bereich der Finanzmarktregulierung besonders wichtigen Handlungsspielraum erhalten, gleichzeitig aber eine Leitlinie und einen Maßstab für abgestimmte Regulierung vorgeben, von dem nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Eine andere Idee ist die möglichst weitgehende Einbeziehung betroffener Staaten in colleges. Schließlich lassen sich harmonische Lösungen über die Anerkennung der Äquivalenz der Aufsicht und Regulierung erzielen. Zu dessen Effektivierung bedarf es der Schaffung internationaler Anerkennungspanels, welche über die Gleichwertigkeit der Finanzmarktregelung verschiedener Staaten befinden.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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