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Private Macht und privatrechtliche Gestaltungsfreiheit
Antragsteller
Professor Dr. Florian Möslein
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2008 bis 2014
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 88798749
Private Macht beeinflusst die Funktionsfähigkeit von Marktmechanismen. Machtgefälle zwischen Verhandlungspartnern können zu vertraglichen Gestaltungen führen, die ansonsten nicht oder anders vereinbart worden wären. Nach ordoliberaler Tradition soll primär das Kartellrecht negative Auswirkungen privater (Markt-)Macht verhindern, indem es die missbräuchliche Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen verbietet und Monopolbildung durch Fusionskontrolle vorbeugt. In die gleiche Richtung zielen indes auch privatrechtliche Regeln, die Markttransaktionen beeinflussen oder Marktergebnisse korrigieren, etwa in Form von zwingendem Recht, richterlicher Inhaltskontrolle, Aufklärungspflichten oder Diskriminierungsverboten. Anknüpfungspunkt ist jeweils private Macht, wenngleich die Begrifflichkeiten variieren (etwa „strukturelles Ungleichgewicht", „wirtschaftlich-soziale Mächtigkeit"). Beispiele reichen von der Bürgschaftsrechtsprechung über Regeln zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zur Preisregulierung im Versorgungsbereich bis zu Minderheitsrechten im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Private Macht kann Gesetzgeber sogar zur Rechtssetzung verpflichten und ist nicht zuletzt für die künftige Privatrechtsentwicklung in Europa zu bedenken. Denn soweit Rechtswahlfreiheit besteht, beeinflusst private Macht mittelbar den Wettbewerb zwischen mitgliedstaatlichen Regelgebern. Das Netzwerkprojekt führt diese vielfältigen Anwendungsbereiche zusammen, um das Konzept privater Macht systematisch auszuleuchten und Leitlinien für Rechtspolitik, Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung abzuleiten.
DFG-Verfahren
Wissenschaftliche Netzwerke