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Die Parteienfinanzierung und das Wahlrecht als institutionelle Determinanten des Parteiensystems - eine Untersuchung aus deutsch-britischer Perspektive

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung in 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 87405727
 
Erstellungsjahr 2008

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Im ersten Teil des in August/September 2008 an der Universität Oxford durchgeführten Projekts wurden einige Grundmerkmale des deutschen und britischen Parteienfinanzierungsrechts miteinander verglichen. Während in Deutschland die politischen Parteien seit Jahrzehnten vom Konzept der Mischfinanzierung Gebrauch machen, indem sie sich aus privaten und öffentlichen Mitteln finanzieren, spielen direkte staatliche Finanzzuweisungen in Großbritannien prinzipiell keine Rolle. Grund hierfür ist u.a. die im Vereinigten Königreich verbreitete Einstellung, dass die Parteien nicht in finanzielle Abhängigkeit des Staates hineingeraten dürfen. Daher finanzieren sich die britischen Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, Unternehmens- und Individualspenden sowie Zuwendungen von Verbänden des Arbeits- und Wirtschafslebens. Auch im Hinblick auf die Transparenz der Parteienfinanzen gibt es Unterschiede: In der Bundesrepublik findet die Transparenzpflicht der Parteienfinanzen in Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG eine verfassungsrechtliche und in den §§ 23 ff. PartG eine einfachgesetzliche Grundlage. In Großbritannien war der Parteienfinanzierungssektor lange Zeit intransparent und unreguliert. Seit dem „Political Parties, Elections and Referendums Act“ aus dem Jahr 2000 hat sich die Rechtslage allerdings geändert. Dieser Rechtsakt statuiert u.a. Publikations- und Transparenzpflichten für die Parteien und hat einige Gesetzeslücken im britischen Recht geschlossen. Im zweiten Teil des Projekts wurde der Frage nachgegangen, inwieweit das sog. „Westminster-Modell“ im politischen System Großbritanniens seit 1945 tatsächlich verwirklicht worden ist. Hierfür wurde die jüngere Entwicklung des britischen Wahl- und Parteiensystems unter besonderer Berücksichtigung des relativen Mehrheitswahlrechts analysiert. Dabei hat sich für den Untersuchungszeitraum herausgestellt, dass nicht sämtliche Elemente des Westminster-Modells im politischen System Großbritanniens vorliegen: Während seit 1945 die Regierung nur von jeweils einer Partei geführt wurde und Parteienkoalitionen nicht vorkamen, ist das klassische Zweiparteiensystem vor allem seit dem Aufstieg der Liberal Democrats in Bewegung geraten. Es hat zwar bislang keine Koalitionsregierungen gegeben, aber sehr wohl informelle Parteiabsprachen, insbesondere als Minderheitsregierungen (wie etwa 1977/78) gebildet werden mussten. Begünstigt wird die (Teil-)Verwirklichung des Westminster-Modells durch das Prinzip der Parlamentssouveränität, das dem Unterhaus grundsätzlich uneingeschränkte Entscheidungsrechte zuweist und damit der Regierung sowie der sie tragenden Parlamentsmehrheit umfassende Kompetenzen einräumt.

 
 

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