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Personale Gleichheit. - Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht -

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2008 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 71636074
 
Im Forschungsprojekt „Personale Gleichheit - Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht“ wer- den Grundlagen, Legitimation und Weiterentwicklungen des »Grundsatzes der Gleichbehandlung« im Zivilrecht untersucht. Zentrale These der Arbeit ist die Diagnose eines Paradigmenwechsels im europäischen und deutschen Zivilrecht: das Prinzip der formalen Gleichheit aller Privatrechtssubjekte wird vom Prinzip der personalen Gleichheit der natürlichen Personen abgelöst.Ausgangspunkt ist eine rechtsvergleichend-historische Untersuchung von Bedeutung und Grenzen des Grundsatzes der formellen Rechtsgleichheit. Die Arbeit unternimmt den Versuch, Gleichheits- und Antidiskriminierungsrecht moralphilosophisch zu begründen, um den anhaltenden Disput um seine Berechtigung und Fortentwicklung zu rationalisieren. Ziel der Arbeit ist es, eine dogmatische Theorie des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Zivilrecht zu entwickeln. Aufbauend auf den im positiven Gemeinschafts-, Verfassungs- und Privatrecht - insbesondere dem AGG - vorhandenen Ansätzen, wird das Prinzip der personalen Gleichheit im Privatrecht entwickelt und vorgestellt. Das Modell unterscheidet zwischen Diskriminierungen und sonstigen Ungleichbehandlungen und sieht ein danach abgestuftes System der Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen vor. Seine Bedeutung besteht darin, die kollidierenden Prinzipien von Freiheit und Gleichheit im rechtsgeschäftlichen Handeln auszugleichen, um das Ziel möglichst gleicher Freiheit für alle Personen zu erreichen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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