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Zeitdiskrimination unter Aufmerksamkeitseinfluss

Fachliche Zuordnung Allgemeine, Kognitive und Mathematische Psychologie
Förderung Förderung von 2004 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5442296
 
In vielfältigen Studien und verschiedensten Versuchsanordnungen wurde innerhalb der Kognitionspsychologie ein positiver Einfluss der Aufmerksamkeit auf die Verarbeitung visueller Reize nachgewiesen. In einer kürzlich erschienenen Studie berichten nun Yeshurun und Levy (2003) von einem negativen Einfluss der räumlichen Aufmerksamkeit auf die Diskrimination einer zeitlichen Lücke in der Darbietung eines visuellen Reizes. Zur Erklärung ihres Befundes formulierten die Autoren eine neurophysiologische Hypothese zur Wirkung der Aufmerksamkeit. Demnach verstärkt die visuelle Aufmerksamkeit selektiv die Aktivität des parvozellulären Systems und hemmt gleichzeitig das magnozelluläre System. Aufgrund der längeren Antwortlatenzen parvozellulärer Neurone im Vergleich zu magnozellulären Neuronen kommt es zu einer verschlechteren zeitlichen Auflösung für visuelle Reize und die Diskriminationsleistung lässt sich innerhalb eines exogenen Cueing-Paradigmas auch für das zeitliche Reihenfolgeurteil replizieren (siehe Hein, Rolke & Ulrich, 2004). In weiteren Experimenten konnten wir die Ursache dieses Effektes jedoch auf die spezifisch für das zeitliche Reihenfolgeurteil wirksame perzeptuelle Inteferenz exogener Hinweisreize zurückführen. Das Ziel des Projektes ist es, eine Überprüfung und Eingrenzung der neurophysiologischen Aufmerksamkeitshypothese vorzunehmen. Zunächst soll sichergestellt werden, dass die von Yeshurun und Levy (2003) berichteten Ergebnisse nicht ebenfalls aus einer spezifischen Interferenz resultieren. Weiterhin ist eine direkte Überprüfung des postulierten neurophysiologischen Mechanismus und der Wirkung der Aufmerksamkeit auf das parvozelluläre System geplant. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob die neurophysiologische Hypothese auf die räumliche Aufmerksamkeit beschränkt ist oder auch für andere Aufmerksamkeitsmechanismen Gültigkeit besitzt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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