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Rechtliche Gewährleistung des Umwelt- und Naturschutzes regenerativer Energieträger
Antragsteller
Professor Dr. Alexander Roßnagel
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2005 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5438405
Der Einsatz regenerativer Energien ist unverzichtbar, um die CO2-Emissionen zu vermindern. Er ist daher zu fordern, zu fördern und zu forcieren. Regenerative Energien haben aber nicht nur eine positive Wirkung für den Klimaschutz, sondern auch negative Wirkungen für Natur und Umwelt und damit letztlich auch für das soziale Zusammenleben. Bei ihrem Einsatz ist daher umfassend zu prüfen, ob die gewählte Nutzungsform umwelt- und naturverträglich ist und in dieser Hinsicht verbessert werden kann. Die rechtlichen Instrumente, um die Umwelt- und Naturverträglichkeit regenerativer Energien zu gewährleisten, sind weitgehend vorhanden. Doch bestehen bei nahezu allen Formen der Nutzung regenerativer Energien spezifische praktische Probleme, die es noch zu lösen gilt. Dies führt zu der These, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente noch nicht ausgeschöpft oder den spezifischen Erfordernissen nicht ausreichend angepasst sind. Daher zielt das beantragte Forschungsprojekt ausgehend von den vorhandenen Erkenntnissen über die Umwelt- und Naturbelastung regenerativer Energien darauf, die rechtlichen Instrumente systematisch daraufhin zu untersuchen, inwieweit sie zur Gewährleistung der Umwelt- und Naturverträglichkeit regenerative Energien besser genutzt oder fortentwickelt werden können.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen