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Welche Gründe rechtfertigen die Tötung von zu Versuchszwecken gezüchteten "überzähligen" Tieren? Der Beitrag der Tierethik zur Konkretisierung des Terminus "vernünftiger Grund" im deutschen Tierschutzgesetz
Antragsteller
Professor Dr. Johann S. Ach
Fachliche Zuordnung
Praktische Philosophie
Förderung
Förderung seit 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 543353053
2017 wurden in deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen 3.944.300 Tiere geboren, die nicht in Versuchsvorhaben eingesetzt wurden. Der Umgang der Einrichtungen mit der weit überwiegenden Zahl der "überzähligen" Tiere folgt der sog. Kaskaden-Regelung: Die Tiere werden entweder innerhalb der eigenen Organisation für andere Vorhaben oder zu Zwecken der Aus-, Fort- und Weiterbildung verwendet. Sofern dies nicht möglich ist, werden sie an Dritte (Zoo, Handel, Privatpersonen) abgegeben oder getötet und als Futtertiere abgegeben. Ist auch dies - wie ganz überwiegend der Fall - nicht möglich, werden die Tiere getötet und beseitigt. Diese seit Jahren geübte Praxis ist in jüngster Zeit Gegenstand einer kontroversen Diskussion geworden. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet die Tötung von Tieren, sofern für diese kein "vernünftiger Grund" vorliegt. Beim Terminus "vernünftiger Grund" handelt es sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff. Dies ermöglicht sie es der Rechtsanwenderin bei der Auslegung die - sich ggf. wandelnden oder fortentwickelnden - moralischen Vorstellungen der Gesellschaft zu. Der Begriff des "vernünftigen Grundes" im Tierschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund als ein "Scharnierbegriff" (Maisack) zwischen Recht und Ethik bezeichnet worden. Mit Blick auf die dringend erforderliche inhaltliche Füllung und Konkretisierung des Terminus des "vernünftigen Grundes" kann und sollte daher - so die These des Forschungsprojektes - auch die Tierethik einen wichtigen Beitrag leisten. Mit diesem Ziel fragt das Forschungsprojekt nach materialen Kriterien, die mit Blick auf die Tötung von Tieren im Kontext tierexperimenteller Forschung und insbesondere hinsichtlich der Tötung "überzähliger" Tiere Geltung beanspruchen können. Insbesondere soll näher bestimmt werden, welche Rechte, Güter oder Interessen (Stichworte: Leben, Gesundheit, Leidensfreiheit, Forschungsfreiheit) in diesem Zusammenhang bei der Abwägung Berücksichtigung finden, und wie diese aus der Perspektive der verschiedenen tierethischen Positionen zueinander ins Verhältnis gesetzt werden müssen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen