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Krisenresilienz im Verfassungsstaat: Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Diagnostika im Rahmen einer (zukünftigen) Pandemie
Antragsteller
Professor Dr. Sebastian Kluckert
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung seit 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 542596695
Im Rahmen einer Pandemie mit einem neuartigen Krankheitserreger (wie bspw. SARS-CoV-2), der eine neuartige Krankheit (wie bspw. COVID-19) auslöst, kommt es darauf an, dass innovative Arzneimittel (einschließlich Impfstoffe) und Diagnostika den Gefährdeten, Infizierten und Erkrankten schnell zur Verfügung stehen. Bei der Verfügbarmachung von Gesundheitsgütern erwächst staatlichen Stellen während einer Pandemie eine besondere Verantwortung: Bestimmte Gesundheitsgüter, wie z.B. die COVID-19-Impfstoffe, sind für längere Zeit faktisch nur von staatlichen Stellen erwerbbar. Insbesondere erfordert das Versorgungsziel der hinreichend schnellen Verfügbarmachung von innovativen Arzneimitteln und Diagnostika rechtliche Vorkehrungen auf der Ebene der Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie auf der Ebene der Versorgung der Betroffenen mit Gesundheitsleistungen im Rahmen bestehender Versorgungsstrukturen. Übergeordnete Zielsetzung dieses Projektes ist es, rechtswissenschaftliche Beiträge zu leisten, um ausgehend von den zu evaluierenden Experimentalerfahrungen aus der Corona-Pandemie das öffentlich-rechtliche Gesundheitsrecht für zukünftige pandemische Notlagen zu ertüchtigen. Die unausweichliche zukünftige Reform dieses Rechtsgebietes soll einerseits schnell, mit hoher Sicherheit und gleichheitsgerecht allen Betroffenen die benötigten Gesundheitsleistungen während einer Pandemie verfügbar machen. Andererseits muss die Reform die gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Folgekosten eines exekutiven Notstandsregimes auf ein mögliches Minimum reduzieren. Das Projekt verfolgt die Zielsetzung, die zur Versorgung mit Arzneimitteln und Diagnostika ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu identifizieren, zu analysieren und zu evaluieren. Auf dieser Grundlage werden anschließend operationalisierbare und konkrete Maßgaben für die Versorgung mit Arzneimitteln (einschließlich Impfstoffen) und Diagnostika im pandemischen Not- oder Krankheitsfall entwickelt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen