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Bewußtsein und anthropologische Differenz. Eine vergleichende Untersuchung der experimentellen und neuro-wissenschaftlichen Bewußtseinsforschung bei menschlichen Personen und Tieren
Antragsteller
Professor Dr. Werner Rammert
Fachliche Zuordnung
Soziologische Theorie
Förderung
Förderung von 2003 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5411235
Die experimentelle Grundlagenforschung der kognitiven Neurowissenschaft wird aus einer wissenssoziologischen Perspektive untersucht. Dabei wird systematisch die Bewußtseinsforschung, die an Menschen durchgeführt wird, mit derjenigen verglichen, die an Tieren durchgeführt wird. Aufgrund ihres Forschungsansatzes suspendiert die Neurowissenschaft in ihrem praktischen Forschungshandelns die anthropologische Differenz, d.h. die sichere qualitative Unterscheidung zwischen menschlichen Personen und nicht-personaler Existenz. Zugleich kommt der anthropologischen Differenz in modernen demokratischen Gesellschaften eine hohe ethische, rechtliche und politische Bedeutung zu. Das heißt nicht zuletzt, dass menschliche Personen nicht in der gleichen Weise zum Objekt wissenschaftlicher Forschungen gemacht werden dürfen wie Tiere. Die Analyse des Forschungshandelns der experimentellen Neurowissenschaft schließt deshalb auch die ethisch-politischen Bedingungen ein, durch die festgelegt wird, welche Körper wie zum Gegenstand der Forschung gemacht werden können. Das Projekt verspricht somit Aufschlüsse über das schwierige Verhältnis von lebenswissenschaftlicher Forschung und Politik und Recht. Während in den Lebenswissenschaften die anthropologische Differenz negiert wird, ist sie in den Bereichen Politik und Recht konstitutiv. Aus soziologischer Fachperspektive wird die Frage untersucht, inwiefern die institutionellen und dabei vor allem die ethisch-politischen Bedingungen konstitutiv in die naturwissenschaftliche Forschung eingehen. Das Projekt arbeitet mit der These, dass das Verhältnis von Politik/Recht und Naturwissenschaft als ein zirkuläres Bedingungsverhältnis konzipiert werden kann. Wissenschaftlich verantwortliche Führung:PD Dr. Gesa LindemannInstitut für Soziologie der TU BerlinFranklinstr. 28/2910587/ Berline-mail: G.lindemann@soz.uni-frankfurt.de
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen