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Die Struktur des Haftungsrechts - Geschichte, Theorie und Dogmatik außervertraglicher Ansprüche auf Schadensersatz

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5390194
 
Die Arbeit behandelt die Frage nach der adäquaten Konzeptualisierung nichtvertraglicher Ansprüche auf Schadensersatz, also von Ansprüchen, die typischerweise dem Ausgleich von Unfallschäden dienen. Diese Ansprüche werden heute mit Begriffen formuliert, die aus dem römischen Deliktrecht stammen (Rechtswidrigkeit, Verschulden), das allerdings nicht primär dem Schadensausgleich diente, sondern der privaten Sühne erlittenen Unrechts. Angesichts dessen fragt die Arbeit, inwieweit die traditionellen Konzepte heute noch adäquat sind. Sie entwirft dazu in einem ersten Schritt einen theoretischen Rahmen, der abstrakt beschreibt, worin der Gegenstand eines Schadensersatzanspruchs besteht und welche normativen Fragen bei der Entscheidung über Schadensersatzansprüche zu beantworten sind. Sodann zeichnet sie die historische Entwicklung des Haftungsrechts nach: Sie fragt dabei primär, wie es dazu kommen konnte, dass das heutige Recht auf Begriffen aufbaut, die ursprünglich einem gänzlich anderen Zweck gedient haben. Auf der Grundlage dieser theoretischen und historischen Untersuchung entwirft sie sodann ein neues Strukturmodell, das das Haftungsrecht, so wie es heute vor Gerichten angewendet wird, adäquater beschreiben kann.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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