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Angelsächsisches Recht

Antragstellerin Dr. Daniela Fruscione
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2002 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5389664
 
Das angelsächsische Recht ist das Recht Englands während seiner angelsächsischen Beherrschung, also im Zeitraum zwischen der Eroberung des keltischen Britanniens durch die germanischen Völker der Angeln, Sachsen und Jüten um die Mitte des 5. Jahrhunderts und seiner normannischen Eroberung im Jahre 1066. Das angelsächsische Recht nimmt insbesondere deshalb eine hervorragende Stellung innerhalb der germanischen leges ein, weil es im Unterschied zu den Volksrechten auf dem europäischen Festland in einer germanischen Sprache geschrieben ist. Nach der Begegnung mit der lateinischen Schriftkultur haben die angelsächsischen Könige Gesetze erlassen, in denen zwei Ebenen zu erkennen sind: Eine Ebene der Verschriftlichung des alten Gewohnheitsrechts, das die Belange einer archaischen Gesellschaft regelte, und die zweite des neuen Rechts, das Sonderfälle regelte, in denen sich die dynamische Entwicklung der englischen Gesellschaft wiederspiegelt. Die Untersuchung des angelsächsischen Rechts im Spannungsfeld zwischen Tradition und Innovation ist das Vorhaben der Arbeit, die das Ziel verfolgt, einen Beitrag zur Diskussion über germanisches Recht sowie über Ursprung und Werdegang der mittelalterlichen Rechskultur insgesamt zu leisten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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