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Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten - Das subjektive Recht im innerorganisatorischen Verwaltungskreis und seine verwaltungsgerichtliche Geltendmachung

Antragsteller Dr. Wolfgang Roth
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 1996 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5365810
 
Das Thema der Organstreitigkeiten berührt Grundfragen zum Wesen subjektiver Rechte und zu den Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die dogmatischen Unsicherheiten, die ungeachtet der seit langem geführten Diskussion verblieben sind, führen in der Praxis dazu, daß die Gerichte die Klagebefugnis etwa von Gemeinderatsmitgliedern bzw. Fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Bürgermeisters oder des Gemeinderates teilweise restriktiv handhaben. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel geht die Habilitationsschrift an das Thema in grundsätzlicher Weise heran. Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts wird gezeigt, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander in weitem Umfang subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes des Bürgers im Außenverhältnis, bspw. einen Folgenbeseitigungsanspruch auf Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses geben.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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