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Erziehung und Verletzlichkeit – Strafe im Erziehungsdispositiv des 19. Jahrhunderts

Fachliche Zuordnung Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 536068261
 
In der Erziehungswissenschaft hat das historiografische Bewusstsein um die Bedeutung der Verletzlichkeit des Kindes zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu einer veränderten Sicht auf die Geschichte der Erziehung geführt, bei der nun stärker die Bedingungen für die Konstitution gewaltförmigen Handelns in Erziehungsverhältnissen Berücksichtigung finden. Die Gefährdung erzieherischen Handelns, in Gewalt umzuschlagen, lässt sich insbesondere anhand des Strafdiskurses aufzeigen, dessen historiografische Aufarbeitung allerdings zumeist ein Fortschrittsdenken im Sinne einer Humanisierung der pädagogischen Praxis reproduziert und sich auf die in der Rezeptionsgeschichte konstruierten ‚Klassiker‘ beschränkt. Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, den Diskurs zur pädagogischen Strafe im ‚kurzen 19. Jahrhundert‘, ausgehend von der auslaufenden 'Sattelzeit' (Koselleck) Ende der 1820er-Jahre bis zum Einsatz des Fin de Siècle Ende der 1880er-Jahre, in der ‚Macht/Wissen-Konstellation‘ (Foucault) des Erziehungsdispositivs zu rekonstruieren. Damit soll ein Beitrag zu einer pädagogischen Geschichtsschreibung geleistet werden, die nach den historischen Bedingungen für die Begründung gewaltförmigen pädagogischen Handelns fragt und dieses kritisch reflektiert. Der Rückgriff auf Literatur jenseits des Höhenkamms‘ pädagogischer Klassiker, also auf Texte einer mittleren Dokumentationsebene, eröffnet dabei neue Perspektiven auf die Rechtfertigung und Perfektionierung pädagogischer Strafen. Die Untersuchung orientiert sich im Anschluss an Michel Foucault an einer Dispositivanalyse, mit der ein strategisch motiviertes ‚Netz‘ von Diskursen, Institutionen, Gegenständen, Praktiken und Machteffekten beschrieben wird und die sich auf die Analyse der Möglichkeitsbedingungen richtet, sich in der ‚Macht/Wissen-Konstellation‘ des Erziehungsdispositivs als Subjekt hervorbringen zu können. Die Analyse des Wissens lenkt den Blick auf erziehungstheoretische sowie praktische Diskussionen über die Wirkungsweise und die Legitimation der pädagogischen Strafe im Kontext der gesellschaftlichen Wissensordnung. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Instrumentalisierung der kindlichen Verletzlichkeit, die als Kern der Handlungslogik der pädagogischen Strafe anzusehen ist.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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