Detailseite
Projekt Druckansicht

Die Rehabilitierung des Beschuldigten im Strafprozeß

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5359711
 
Strafverfahren können den Beschuldigten trotz Ausbleibens eines Schuldspruchs stark belasten, wenn der Straftatverdacht und somit die diskriminierende Wirkung des Verfahrens über den Abschluß des Verfahrens hinaus bestehen bleibt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit die Möglichkeiten des Beschuldigten ausgebaut werden sollten, diese diskriminierende Wirkung des Strafverfahrens durch einen Anspruch des Beschuldigten auf Fortsetzung der Sachaufklärung zu beseitigen. Dazu werden drei Fallgruppen untersucht: Erstens der Freispruch mangels Beweises, zweitens der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und drittens die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozeßhindernissen. Es wird jeweils untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen der Beschuldigte einen Anspruch darauf haben sollte, mit dem Ziel des Freispruchs wegen erwiesener Unschuld auf die Fortsetzung der Sachaufklärung anzutragen. Dabei werden differenzierende Lösungswege aufgezeigt, die insbesondere den Anliegen Rechnung tragen alle betroffenen (häufig widerstreitenden) Interessen zu berücksichtigen und die grundlegenden Wertungen des geltenden Strafprozeßrechts beizubehalten.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung