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Verhinderung von Lebensmittelskandalen mittels vertraglicher Bindung und vertikaler Integration

Fachliche Zuordnung Agrarökonomie, Agrarpolitik, Agrarsoziologie
Förderung Förderung von 2001 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5349033
 
Die wirtschaftliche Entwicklung des Agrar- und Ernährungssektors wird immer wieder durch Lebensmittelskandale gestört, die zum Teil erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Von einem Lebensmittelskandal sind in der Regel sehr viele Unternehmen betroffen, die nicht als Verursacher zu bezeichnen sind. Welche Unternehmen im Einzelnen betroffen sind, hängt von sachlichen Beziehungen, vom Konsumentenverhalten und von der Reaktion von Staat und Politik ab. Das erste Ziel dieser Untersuchung ist es, anhand von ausgewählten Lebensmittelskandalen die jeweiligen Gewinner und Verlierer festzustellen. Dabei soll versucht werden, die jeweiligen Verluste und Gewinne zumindest in ihrer Größenordnung abzuschätzen, um die gesamtwirtschaftliche Wirkung dieser Skandale beurteilen zu können. Neben der Beurteilung der wirtschaftlichen Konsequenz gibt eine quantitative Analyse auch einen Hinweis darauf, welche Unternehmensgruppen sich anbieten, Kontrollsysteme mit dem Ziel einer Verhinderung weiterer Skandale einzurichten. Neben dem Interesse der Verlustvermeidung müssen die Unternehmen auch über die notwendigen organisatorischen Fähigkeiten und eine hinreichende wirtschaftliche Macht verfügen, um die Einhaltung der Richtlinien durchsetzen und garantieren zu können. Das zweite Ziel der Untersuchung ist es daher, die Unternehmensgruppen zu identifizieren, die geeignet und daran interessiert sind, Institutionen zur Verhinderung von Lebensmittelskandalen zu etablieren und zu managen. Wenn Unternehmen eine gewisse Kontrolle über andere Beteiligte der Lebensmittelkette gewinnen, setzt dies wirtschaftliche Macht der kontrollierenden Instanz voraus. Ein drittes Ziel der Untersuchung wird daher in der Analyse des potentiellen Machtgewinns und des damit verbundenen Mißbrauchspotentials gesehen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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