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Die Entwicklung der Betriebsrisikolehre und ihre Rückführung auf das Gesetz

Antragstellerin Dr. Marina Tamm
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5332718
 
Die Arbeit beschäftigt sich inhaltlich mit einem alten arbeitsrechtlichen Streitthema, das Praxis und Wissenschaft trotz aller Fortentwicklung noch nicht zufriedenstellend gelöst haben - der Lohngefahrtragung im Arbeitsverhältnis bei Versagen des Arbeitssubstrates. Beispielhaft für die Problemstellung ist ein vom Reichsgericht zu Beginn unseres Jahrhunderts entschiedener Fall, in dem es darum ging, dass Strom in einem Betrieb ausfiel und die Arbeitnehmer auf Grund dieses Umstandes nicht in der Lage waren, ihre Arbeit aufzunehmen. Dennoch verlangten die Arbeitnehmer, die ihre Hände unfreiwillig in den Schoß legen mußten, ihren vollen Lohn, der Arbeitsgeber seinerseits verweigerte die Lohnzahlung. Das kodifizierte deutsche Recht beantwortet die Frage nach der Lohnfortzahlung für diese Situation nicht eindeutig: Der Arbeitnehmer, der seine Leistung nicht erbringt, bedarf nach deutschem Recht einer besonderen Rechtfertigung für die Beanspruchung des Arbeitsentgelts, da Leistung und Gegenleistung auch im Arbeitsverhältnis grundsätzlich synallagmatisch verbunden sind. Von dieser Grundregel ist der Gesetzgeber zwar in zahlreichen - überwiegend sozialrechtlich motivierten - Ausnahmneregelungen abgewichen. Es stellt sich aber die Frage, ob sie indirekt aus dem BGB in der Zusammenschau aller anderen Preisgefahrtragungsregelungen und der ihnen zu Grunde liegenden Gedanken gewonnen werden kann, um die für notwendig erachtete Rechtsfolge auch gesetzlich zu stützen und dieses Feld nicht der freien Rechtssprechung zu überlassen
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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