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Die Beschränkung der Möglichkeiten zur wirksamen Vertretung partikularer Interessen durch die funktionale Differenzierung von EU-Entscheidungsverfahren
Antragsteller
Professor Dr. Thomas Gehring
Fachliche Zuordnung
Politikwissenschaft
Förderung
Förderung von 2001 bis 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5323491
Gegenstand des beantragten Projekts ist die Wirkung, die ausgewählte EU-Entscheidungsverfahren aus dem Bereich der Binnenmarktregulierung auf die erzeugten Entscheidungen ausüben. Untersucht werden sollen die folgenden drei Fragen: (a) ob sich innerhalb der EU Verfahren entwickelt haben, die systematisch problemadäquatere (und damit stärker gemeinwohlorientierte) Ergebnisse erzeugen, als dies in Verhandlungssystemen eigentlich zu erwarten ist, (b) aufgrund welcher Wirkmechanismen diese Ergebnisse entstehen und (c) inwieweit die Bindung an fallübergreifende inhaltliche Vorgaben dabei eine Rolle spielt. Dazu sollen die Verfahren zur Setzung technischer Regeln (Normung) und zur Zulassung von Arzneimitteln insbesondere darauf hin analysiert werden, an welchen Stellen Konflikte entstehen, wie diese gelöst werden und welche Folgen sich daraus für die Gemeinwohlorientierung der erzeugten Entscheidungen ergeben.
DFG-Verfahren
Schwerpunktprogramme
Teilprojekt zu
SPP 1023:
Regieren in der Europäischen Union