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Das Delikt der Gotteslästerung. Das Zürcher Gebiet in der frühen Neuzeit
Antragstellerin
Professorin Dr. Francisca Loetz
Fachliche Zuordnung
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung
Förderung von 1996 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5295036
Wie Blicke verletzen können, so können Worte verletzen. Dieses Phänomen macht sich die vorliegende Studie zunutze, wenn sie mithilfe des Delikts Gotteslästerung untersucht, welchen grundsätzlichen theologisch-kirchlichen, politischen und kulturellen Stellenwert Religion im Alltag einer frühneuzeitlichen Gesellschaft besaß. Für den Untersuchungsraum vom ausgehenden 15. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wird gezeigt, wie die rund neunhundert erfassten Blasphemiker des reformierten Kommunalstaates Zürich mit ihren Flüchen, Schwüren und Schmähungen des Herrn im zeitgenössischen Verständnis die Ehre Gottes angriffen. An den Reaktionen, die sie durch ihre Normverletzungen auslöste, lässt sich nachweisen, dass verbales Verhalten durch vertikale obrigkeitliche Rechtsprechung und durch horizontale soziale Kontrolle diszipliniert wurde. Auf der Grundlage der quantitativ und qualitativ außerordentlich reichen Zürcher Justizakten sowie der theologischen Schriften Ulrich Zwinglis und Heinrich Bullingers wird mit einem vergleichenden Blick auf das katholische Luzern dargestellt, dass Gotteslästerung kein banaler verbaler Affekt, sondern ein vielfach virtuoses Handeln mit Worten war. Dieses verwies auf die geltenden politischen, sozialen und religiösen Normen der Zürcher Gesellschaft und erlaubt es somit, eine frühneuzeitliche Gesellschaft in ihrem Wesenskern zu untersuchen. Das Delikt der Gotteslästerung zu analysieren, heißt daher die fundamentale Bedeutung religiöser Normen in der Praxis frühneuzeitlicher Gesellschaften zu ermessen und dabei die Perspektiven einer Kulturgeschichte des Religiösen empirisch wie auch theoretisch kritisch zu diskutieren.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen