Detailseite
Gesetzgebungsermessen
Antragsteller
Professor Dr. Klaus Meßerschmidt
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 1992 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5273196
Das Gesetzgebungsermessen bzw. die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit bezeichnet die Schnittstelle der beiden bestimmenden und teilweise konfligierenden Elemente unserer Staatsordnung: ihres repräsentativ-demokratischen und justiziell-rechtsstaatlichen Moments. Sein angemessenes Verständnis kann dazu beitragen, den parlamentarischen Gesetzgebungsstaat vor einer justizstaatlichen Metamorphose zu bewahren, und muß zugleich Grenzen des politischen Gestaltungsmandats konturieren. Solche ergeben sich nicht nur aus Einzelbestimmungen der Verfassung, sondern aus dem im Ermessensbegriff verkörperten allgemeinen Rationalitätsanspruch an staatliches Handeln. Hierbei kann es sich allerdings nur um einen Minimalstandard handeln, der im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren, das Zwecksetzungsermessen und die empirischen Einschätzungsprärogativen (Tatsachenfeststellung und Prognosespielraum) des Gesetzgebers konkretisiert wird. Damit zeigt die Untersuchung zugleich einen Weg auf, wie das Gesetgebungsermessen ohne tiefere Einschnitte in das Verfassungsrecht, namentlich die Grundrechtsdogmatik, verstärkt werden kann.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen