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Kontinuität als Verfassungsprinzip. Unter besonderer Berücksichtigung des Steuerrechts
Antragstellerin
Professorin Dr. Anna Leisner-Egensperger
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 1999 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5198440
Der demokratische Staat beruht auf dem Vertrauen seiner Bürger. Er muß ihnen verläßliche Rahmendaten vorgeben für ihre Dispositonen, vor allem in der Kontinuität seines Steuerrechts. Dargestellt werden soll, wie der Rechtsstaat dies leisten kann, indem er rückwirkende Gesetzesänderungen wie Schwankungen der Besteuerungspraxis und der Rechtsprechung in engen Grenzen hält. Zu entwickeln ist dies aus den Verfassungsprinzipien der Kontinuitätsgewähr und des Vetrauensschutzes, an denen Steuergesetze und Verwaltungsentscheidungen zu messen sind. Rechtsprechung und wissenschaftliches Schrifttum bieten dafür zwar vielfache, bisher aber nur unsystematische Ansätze; es gilt, sie zusammenzufassen und zu vertiefen. Ziel der Arbeit ist eine grundsätzliche und dogmengeschichtlich fundierte rechtsstaatliche Lehre der Steuerkontinuität und des Steuervertrauens, die insgesamt gestärkt werden müssen. Dies leistet zugleich einen Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts. Dessen Besondheiten gilt es zu achten, und doch kann damit die Dogmatik des gesamten öffentlichen Rechts wesentlich befruchtet werden. Immer mehr werden die Menschen verunsichert - durch wechselnde Politik, Globalisierung und technologische Entwicklungen. Mit seinem Steuerrecht muß der Staat ihnen wieder mehr Belastungssicherheit geben.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen