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Die Durchsetzbarkeit bestehender Rechtspflichten zur Gleichbehandlung in der Bundesrepublik und in Australien

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 1998 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5161538
 
Die Entwicklung der EG-Gleichbehandlungsrichtlinien geht weg von der Schaffung bloßer Benachteiligungsverbote, hin zur Flankierung dieser Verbote durch Einrichtung 'unabhängiger Stellen' zur Rechtsdurchsetzung. Schon wegen des sich dadurch abzeichnenden Regulierungsbedarfs im deutschen Recht bietet es sich an, Erfahrungen von Rechtsordnungen aufzuarbeiten, die Gleichbehandlungsrechte mit Hilfe von Behörden durchsetzen. Die vorliegende Untersuchung dokumentiert Zuständigkeit und Arbeitsweise der australischen Human Rights and Equal Opportunity Commission, und beschreibt die Funktionsbedingungen für den erfolgreichen Einsatz einer solchen Einrichtung. Wesentliches Merkmal ist die Verwendung von ADR-Techniken zur Konfliktbearbeitung im Konsens. Daher wird weiter diskutiert, ob dieses Mittel auch im deutschen Arbeitsrecht zur Durchsetzung von Gleichbehandlungsansprüchen im Betrieb verwendet werden kann und welcher Modifikationen bestehender Rechtsnormen es dafür bedürfte.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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