Project Details
Die Durchsetzbarkeit bestehender Rechtspflichten zur Gleichbehandlung in der Bundesrepublik und in Australien
Applicant
Professorin Dr. Monika Schlachter
Subject Area
Private Law
Term
from 1998 to 2003
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5161538
Die Entwicklung der EG-Gleichbehandlungsrichtlinien geht weg von der Schaffung bloßer Benachteiligungsverbote, hin zur Flankierung dieser Verbote durch Einrichtung 'unabhängiger Stellen' zur Rechtsdurchsetzung. Schon wegen des sich dadurch abzeichnenden Regulierungsbedarfs im deutschen Recht bietet es sich an, Erfahrungen von Rechtsordnungen aufzuarbeiten, die Gleichbehandlungsrechte mit Hilfe von Behörden durchsetzen. Die vorliegende Untersuchung dokumentiert Zuständigkeit und Arbeitsweise der australischen Human Rights and Equal Opportunity Commission, und beschreibt die Funktionsbedingungen für den erfolgreichen Einsatz einer solchen Einrichtung. Wesentliches Merkmal ist die Verwendung von ADR-Techniken zur Konfliktbearbeitung im Konsens. Daher wird weiter diskutiert, ob dieses Mittel auch im deutschen Arbeitsrecht zur Durchsetzung von Gleichbehandlungsansprüchen im Betrieb verwendet werden kann und welcher Modifikationen bestehender Rechtsnormen es dafür bedürfte.
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