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Reichstag und Friedensschluss. Entscheidungsprozesse und Kontroversen zu Friedensverträgen auf dem Immerwährenden Reichstag von Regensburg

Fachliche Zuordnung Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung Förderung seit 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 514211739
 
Der Reichstag des römisch-deutschen Reichs besaß nach dem Westfälischen Frieden (1648) das Recht zur Mitentscheidung über Friedensverträge des Reichs mit auswärtigen Mächten. Dieses Recht, das sogenannte Ius Pacis, war im Vergleich zu anderen Ständeversammlungen und Parlamenten europäischer Monarchien singulär. Seit den 1670er Jahren wurde dieses Ius Pacis auf dem Reichstag, der seit 1663 als Immerwährender Reichstag in Permanenz tagte, wiederholt zum Gegenstand intensiver und auch kontroverser Diskussionen zwischen dem Kaiser und den Reichsständen. Dabei ging es um die Inhalte der Friedensverträge, aber auch um die angemessene Beteiligung der Reichsstände an den Friedensverhandlungen. Die bisherige Forschung hat bislang nur für Einzelfälle, insbesondere den Frieden von Rijswijk (1697), auf die Bedeutung dieser Diskussionen hingewiesen. Systematisch und im Zusammenhang sind die Entscheidungsprozesse und Kontroversen auf dem Reichstag um das Ius Pacis aber – im Gegensatz zum Ius Belli, dem Recht zur Mitbestimmung bei Kriegserklärungen – noch nicht untersucht worden. Dies ist die zentrale Aufgabe des Projekts. Eine solche Untersuchung verfolgt unterschiedliche Ziele, die im Rahmen neuerer Forschungsentwicklungen von Bedeutung sind: Einerseits wurde in diesen Diskussionen, ausgehend von konkreten Friedensschlüssen, aber sehr grundsätzlich und kontrovers, über die Bedeutung und den Wert von Frieden und Friedensverträgen diskutiert. Die Untersuchung erlaubt also Einblicke in zeitgenössische Vorstellungen und Konzeptionen von Frieden. Dies gilt vor allem in Hinblick auf die in den Kontroversen intensiv diskutierte Frage, welche Friedensverträge und Friedensverhandlungen als gescheitert anzusehen seien. Damit trägt das Projekt grundsätzlich zur Diskussion über Vorstellungen und Konzeptionen von Scheitern in der Frühen Neuzeit bei. Andererseits erlaubt die Untersuchung dieser Diskussionen Einblicke in das grundsätzliche Verständnis des römisch-deutschen Reichs, auch im europäischen Kontext. Ausgehend von der Frage, wer das Reich bei Friedensverhandlungen repräsentieren dürfe – der Kaiser allein oder zusammen mit den Ständen -, wurde über den Charakter des Reichs als Monarchie diskutiert.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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