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Strafbare Äußerungen

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2022 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 504201674
 
Die Arbeit hat Tatbestände zum Gegenstand, welche eine bestimmte Äußerung (in einem bestimmten Kontext) bei Strafe verbieten Sie widmet sich hierbei nicht nur dem derzeit brandaktuellen Thema der "Verrohung der Kommunikationskultur im Netz“ und hate speech, sondern befasst sich auch mit pönalisierten Verboten, die man womöglich zunächst nicht als "Äußerungsdelikt" einordnen würde (zum Beispiel das Verbot, zu lügen, zu drohen zu etwas aufzufordern oder etwas zu versprechen). Dabei werden diese pönalisierten Äußerungen unter Hinzuziehung der Sprechakttheorien von Austin und Searle systematisiert. Auf diese Art und Weise wird auch unterstrichen, dass Äußerungsdelikte - der Verfasser folgt einer von der herrschenden Auffassung abweichenden Definition - letztlich "Illokutionen", also unterschiedliche Formen sozialer Interaktion (mithin: das Handeln schlechthin) erfassen. Die sprechakttheoretische Einordnung bestimmter sprechaktbezeichnender Verben lässt hierbei auch Rückschlüsse auf die zum Teil in der Rechtsanwendung strittige Interpretation von Tathandlungen zu, was anhand einer sehr ausführlichen und alphabetisch geordneten Einzelanalyse der Äußerungsdelikte (von Anbieten, über Beschimpfen und Drohen bis Werben) vorgeführt wird Schließlich werden in einem großen letzten Abschnitt Grundlinien einer verfassungsrechtlichen Legitimation von Äußerungsdelikten formuliert, um anhand dieser die Verfassungsmäßigkeit (und schließlich auch Zweckmäßigkeit) der Äußerungsdelikte im StGB zu überprüfen. Die Arbeit kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Äußerungsdelikten zumindest modifiziert werden muss und setzt sich hierbei auch ausführlich mit der Frage auseinander, ob gerade der mit der Internetkommunikation einhergehende Umbruch eine strafrechtliche Reaktion (in Form einer Verschärfung bzw. Ausweitung der Äußerungsverbote) herausfordert.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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