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Die Lehre und Formierung des Naturrechts an der Universität Halle. Die erste Phase: 1694–1740

Antragsteller Dr. Martin Kühnel
Fachliche Zuordnung Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 497644336
 
Das moderne Naturrecht hatte sich Ende des 17. Jahrhunderts als das zentrale Medium rechtlicher, moralischer und politischer Diskurse etabliert. An Universitäten und höheren Bildungseinrichtungen wurde es zu dem Fach, das der späteren politischen und juristischen Elite ihre anthropologischen, politischen, juristischen und philosophischen Grundlagen vermittelte. Dennoch ist trotz umfangreicher Forschungsliteratur zum Naturrecht nur wenig über die Lehre selbst oder die Entwicklung und Vielfalt ihrer Inhalte bekannt: Der bislang primär auf ideengeschichtlichen Fragestellungen liegende Fokus führte zu einer Beschränkung auf wenige „große“ Denker sowie auf Themen, die aus Sicht der jeweiligen Disziplinen (z. B. Recht, Philosophie, Politikwissenschaft) relevant erschienen. Der historisch weit vielschichtigeren Situation der akademischen Naturrechtslehre wird dies nicht gerecht. Es ist das Ziel des hier vorgestellten Projekts, die bestehende Forschungslücke für die Universität Halle in ihren ersten Jahrzehnten zu schließen und damit die ideengeschichtlichen Forschungen zu ergänzen. Dies geschieht insbesondere aus dem Wissen um die Schlüsselstellung heraus, die der hallischen Universität für die Entwicklung und Verbreitung des Naturrechts europaweit zukam. Standen bislang nur die Schriften prominenter Naturrechtsdenker wie Thomasius und Wolff und ihre „Schulen“ im Zentrum der Wahrnehmung, geht es in diesem Projekt um die konkrete Situation des Naturrechtsunterrichts, um die Gesamtheit des Lehrkörpers, um die genauen institutionellen Rahmenbedingungen und politischen Erwartungen an die Naturrechtslehre sowie um die damit verbundenen theoretischen Erträge. Der Fragenkomplex, von wem welches Naturrecht warum und mit welcher Intention gelehrt wurde, wird methodisch auf drei Ebenen untersucht: Erstens wird der gesamte Personenkreis, der an der hallischen Universität Naturrechtsveranstaltungen anbot, prosopografisch erschlossen. Zweitens werden aus institutionengeschichtlicher Perspektive die landespolitischen und universitären Rahmenbedingungen ermittelt, d. h. es gilt zu eruieren, zu welchen Zwecken und in welcher Form an der Universität Halle Naturrecht gelehrt werden sollte. Und drittens werden theoretische – philosophische und juristische – Aspekte der hallischen Naturrechtslehren rekonstruiert. Im Ergebnis soll erstmals eine systematische Übersicht über die Entwicklung der akademischen Lehre des Naturrechts in Halle als historisches Phänomen gegeben werden, das deren personelle und institutionelle Seiten sowie deren inhaltliche Schwerpunkte einschließt. Zu erwarten sind neue, detailgenaue Erkenntnisse zur hallischen Naturrechtslehre: ihre tatsächlich stärkere Prägung durch unbekanntere Lehrer, ihre überraschend größere inhaltliche Vielfalt, ihre Bezüge zur Politik des brandenburg-preußischen Staats sowie quantitative wie qualitative Aussagen zur akademischen Naturrechtsdiskussion des positiven Rechts.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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