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Wirkungsanalyse des deutschen und europäischen Whistleblowing-Rechts

Antragsteller Dr. Simon Gerdemann
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 470338817
 
Die Thematik „Whistleblowing“ hat in den letzten Jahren sowohl im öffentlichen Diskurs als auch in der internationalen Forschung einen immensen Bedeutungszuwachs erfahren. Während der Begriff des „Whistleblowers“ noch vor zwanzig Jahren allenfalls einem kleinen Kreis interessierter Wissenschaftler*innen bekannt war, ist die Thematik spätestens mit den aufsehenerregenden Ereignissen um den US-Whistleblower Edward Snowden, der sein Insiderwissen um die grenzüberschreitenden Überwachungspraktiken der NSA im Sommer 2013 ans Licht der Weltöffentlichkeit gebracht hat, auch in Deutschland und Europa ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Unter dem Eindruck einer weltweit stetig zunehmenden Gesetzgebungsaktivität wurde das vergleichsweise junge Feld der Whistleblowing-Regulierung auch von der Europäischen Union als dringend reformbedürftige Rechtsmaterie identifiziert und mit der sog. „Whistleblowing-Richtlinie“ vom 23.10.2019 erstmals unionsweiten Regelungen unterworfen (Richtlinie (EU) 2019/1937). Die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 17.12.2021 in nationales Recht zu überführen und werden von der Union hierbei zugleich dazu angehalten, die bislang geltende nationale Rechtslage über die Grenzen der unionsrechtlich zwingenden Vorgaben hinaus einer grundlegenden Revision zu unterziehen. Bereits jetzt ist absehbar, dass dieser Prozess in ganz Europa zu erheblichen Änderungen der gegenwärtigen Rechtslage und hiermit einhergehenden praktischen Folgen mit Blick auf Häufigkeiten und Erscheinungsformen des Whistleblowings und den Umgang mit nationalen wie europäischen Whistleblowern führen wird. So geht auch das in Deutschland geplante Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bewusst über eine reine Umsetzung der Richtlinie hinaus und bezweckt die erstmalige Kodifizierung eines einheitlichen deutschen Whistleblowing-Rechts im Sinne einer eigenständigen Rechtsmaterie.Ziel des Forschungsprojekts ist es, die wichtigsten Facetten des neuen Whistleblowing-Rechts wissenschaftlich zu untersuchen und anhand der gefundenen rechtswissenschaftlichen, rechtsempirischen und institutionellen Erkenntnisse rechtspolitisch relevante Optimierungspotentiale zu identifizieren. Aufbauend auf den Vorarbeiten des Antragsstellers und der Vernetzung mit europäischen Whistleblowing-Forscher*innen soll das Projekt einen Beitrag zur Etablierung des in Deutschland noch in seinen Anfängen befindlichen Felds der Whistleblowing-Forschung leisten. In drei aufeinander aufbauenden Projektjahren werden hierzu eine rechtswissenschaftliche Untersuchung dogmatischer Änderungen und Konfliktlagen, eine quantitative wie qualitative Auswertung des institutionellen Rahmens und schließlich eine rechtliche und rechtstatsächliche Wirkungsanalyse des neuen deutschen Whistleblowing-Rechts durchgeführt. Die erzielten Forschungsergebnisse sollen Fachpublikum, interessierter Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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