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Fairness beim Austausch „Daten gegen Leistung“ in der Datenschutzordnung der EU und den USA
Antragsteller
Professor Dr. Benedikt Buchner; Professor Dr. Jürgen Kühling
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Privatrecht
Privatrecht
Förderung
Förderung seit 2021
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 463332313
Das Thema „Daten gegen Leistung“ und die Frage nach einem fairen kommerziellen Umgang mit Daten hat seit Erstellung und Bewilligung des Erstantrags eine ungeheure Dynamik erfahren. Auch wenn die gerichtliche und behördliche Bewertung immer noch am Anfang stehen, hat das Meta-Urteil des EuGH (Rs. C-252/21, 4. Juli 2023) einen Wegpunkt gesetzt. Der Gerichtshof hat dort einen Austausch von „Daten gegen Leistung“, also das „Bezahlen“ des Social-Media-Angebots durch die Bereitstellung von personenbezogenen Daten, anerkannt. Zugleich hat der EuGH die Bereitstellung eines alternativen Zahlmodells „Geld gegen Leistung“ und die „Angemessenheit“ jener Zahlungsvarianten – jedenfalls bei marktbeherrschenden Unternehmen – gefordert. So entwickeln sich jetzt sogenannte „Pay-or-consent“-Modelle. Davon ausgehend sollen im Fortsetzungsantrag Parameter herausgearbeitet werden, um zu beurteilen, ob das Austauschverhältnis in den vielfältigen Fallkonstellationen hier und bei vergleichbaren Dienste- und Warenangeboten fair ist. Ferner haben sich nach Start des mit dem Erstantrag verfolgten Projekts in den USA eine Reihe neuer Regelungen – beginnend mit dem Datenschutzrecht in Kalifornien – ergeben, die das Thema des Ausgangsantrags explizit rechtlich adressieren und jetzt erst wirksam werden. Dies wird nicht nur zu einer Anwendungspraxis in den USA führen, deren Analyse für den europäischen Rechtsrahmen fruchtbar gemacht werden soll, sondern auch die Geschäftsmodelle für die Verarbeitung von Daten beeinflussen. Der Fortsetzungsantrag verfolgt vor diesem Hintergrund vier Zielsetzungen: (1) Erstens soll eine Aufbereitung/Klassifikation der sich durch die jüngsten rechtlichen Vorgaben und Entscheidungen dynamisch fortentwickelnden Geschäftsmodelle der entsprechenden Unternehmen in den USA und der EU erfolgen. (2) Die normative Evolution in den USA soll zweitens, aufbauend auf den bisherigen Arbeiten, umfassend – über die Bundesstaaten hinweg – aufbereitet werden. Dies umschließt eine Auswertung der wissenschaftlichen Diskussion dieser Regeln sowie der zu erwartenden Anwendungspraxis der Unternehmen, Aufsichtsbehörde(n) und Gerichte. (3) Flankierend soll drittens die weitere Entscheidungspraxis in der EU in ihren Reaktionen auf die Entwicklung der Geschäftsmodelle kritisch analysiert werden. (4) Viertens sollen darauf aufbauend und unter Rückgriff auf das bereits im Rahmen des Erstantrags entwickelte grundrechtlich fundierte Leitbild selbstbestimmter Entscheidungshoheit auf dann breiterer Grundlage normative Parameter für die Bewertung der Rechtmäßigkeit jener Modelle entwickelt werden, an der Schnittstelle von Datenschutz-, Vertrags- und Kartellrecht. Hierbei soll eine Einbeziehung entgeltregulatorischer Erkenntnisse erfolgen. Methodisch geht es um eine normative und rechtsvergleichende Analyse. Diese erfolgt auf der Basis einer Realweltanalyse der einschlägigen Geschäftsmodelle.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen