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Das Recht auf den eigenen Körper in privaten Näheverhältnissen - Dogmen, Diskurse, Deutungen
Antragstellerin
Professorin Dr. Anne Röthel
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2020 bis 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 456180863
Das Forschungsvorhaben untersucht die rechtliche Gewährleistung körperlicher Integrität und körperlicher Autonomie in privatrechtlich geformten Nähebeziehungen. Es ist von der Annahme getragen, dass sich das Recht auf den eigenen Körper in Nähebeziehungen in anderen Schritten entwickelt hat als im Staat-Bürger-Verhältnis und im Verhältnis zwischen fremden Dritten. Viel diskutierte Beispiele sind die Bewertung von sexueller Nötigung in der Ehe und Integritätsverletzungen im Eltern-Kind-Verhältnis. Jüngere Zweifelsfragen betreffen zum Beispiel die Beurteilung von Sportverletzungen, die Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen unter Betreuung stehender Personen sowie die Entscheidungsbefugnis von Eltern über die Vornahme geschlechtsverdeutlichender Operationen oder eines Schwangerschaftsabbruchs. Es soll sichtbar gemacht werden, worin die Besonderheiten im Umgang mit dem Recht auf den eigenen Körper in Nähebeziehungen bestanden und auch noch bestehen. Außerdem sollen die wesentlichen, seit Beginn des 20. Jh. darüber geführten rechtlichen Debatten rekonstruiert und auf Gemeinsamkeiten und Muster analysiert werden. Dabei interessieren insbesondere die Dogmen und Argumente, mit denen private Körpermacht in Nähebeziehungen erklärt und legitimiert wird, sowie die Umstände und Gründe, die dem Recht auf den eigenen Körper in Nähebeziehungen jeweils zum Durchbruch verholfen haben.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen