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Block- und Pfropfcopolymere auf Basis von Polylimonencarbonat, einem biobasiertem Polycarbonat mit vielversprechenden Materialeigenschaften
Antragsteller
Professor Dr. Andreas Greiner
Fachliche Zuordnung
Polymermaterialien
Förderung
Förderung von 2020 bis 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 438886960
Biobasierende Polymere sind insbesondere dann nachhaltig, wenn sie nicht aus lebensrelevanten Rohstoffen gewonnen werden. Ein derartiges Polymer ist das neu entwickelte Poly(limonencarbonat), kurz PLimC, das nach Epoxidierung von Limonen (gewonnen aus Organgenschalen) durch Metallkomplex-katalysierte Copolymerisation von Limonenoxid mit CO2 gewonnen werden kann. Dieses PLimC zeichnet sich durch ein vielversprechendes chemisches und physikalisches Eigenschaftsprofil. Im Rahmen dieses Vorhabens soll neuartige Syntheseansätze zu Block- und Pfropfcopolymeren untersucht werden um das Eigenschaftsprofil einerseits durch komplexe Polymerstrukturen deutlich zu erweitern und anderseits das PLimC durch Phasenvermittler auch für Blends mit klassischen Polymeren verfügbar zu machen umso deren Nachhaltigkeit zu verbessern. Für den erfolgreichen Einsatz dieser Blends sollen die die obengenannten Block- und Pfropfcopolymere als Phasenvermittler untersucht werden. Ziel ist dabei durch eine Kontrolle der Blendmorphologie zumindest zufriedenstellende mechanischen Eigenschaften zu erreichen. Die Block- und Pfropfcopolymere von PLimC sollen systematisch bezüglich ihrer morphologischen Struktur in Lösung und im Festkörper sowie rheologischen und mechanischen Eigenschaften untersucht werden. Im Rahmen von Vorarbeiten erzielten wir bezüglich der Phasenmorphologie der Blockcopolymere von PLimC bereits ausgesprochen interessante und zum Teil überraschend Ergebnisse, die für die weiterführenden Arbeiten einen deutlichen Erkenntnisgewinn mit dem biobasierenden PLimC als neue Substanzklasse erwarten lassen. Wir erwarten, dass mit den Ergebnissen diese Projektes PLimC als neuartiger biobasierender Werkstoff etabliert werden kann.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen