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Experimentelle Rechtsphilosophie: Der Begriff des Rechts in neuer Perspektive

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung seit 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 434400506
 
Zielsetzung des Forschungsprojektes ist es, den experimentalphilosophischen Ansatz in die Rechtsphilosophie einzuführen. Die Experimentalphilosophie ist vornehmlich ein methodischer Ansatz in der Philosophie, bei dem experimentelle Methoden aus der Psychologie und den Kognitionswissenschaften eingesetzt werden, um philosophische Fragen und Theorien zu untersuchen. Gegenstand experimentalphilosophischer Experimente sind zunächst rationale ‚Intuitionen‘, die in Gedankenexperimenten über hypothetischen Fällen erwachsen. Von der experimentellen Philosophie werden diese sowohl auf ihren Inhalt (sog. ‚positives Projekt‘) wie auch auf ihre epistemologische Zuverlässigkeit untersucht (sog. ‚negatives Projekt‘). Eine dritte, methodisch naturalistische Richtung der Experimentalphilosophie untersucht dagegen direkt die für philosophische Fragestellungen relevanten mentalen Repräsentationen und Prozesse. Obgleich bereits in einer Vielzahl von philosophischen Disziplinen vertreten, ist der experimentalphilosophische Ansatz in der Rechtsphilosophie weitgehend abwesend. Das vorliegende Forschungsprojekt möchte dem abhelfen und die Rechtsphilosophie systematisch für experimentalphilosophische Ansätze erschließen. Das Projekt ist in vier Phasen gegliedert: Eine erste Phase der theoretischen Konzeptualisierung wird zentrale Themen und Ansätze der Rechtsphilosophie auf ihre Zugänglichkeit für experimentelle Untersuchungen aufarbeiten und dazu experimentelle Paradigmen entwickeln, welche dann in drei experimentellen Projekten erprobt werden. Die erste Gruppe von Experimenten hat den klassischen Disput zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht zum Gegenstand, insbesondere mit Blick auf die dabei involvierten rationalen ‚Intuitionen‘. In einer zweiten Gruppe von naturalistisch ausgerichteten Experimenten werden wir auf Grundlage zweier zentraler moralpsychologischer Theorien (Moral Foundations Theory und Moral Dyad Theory) dem Einfluss von moralpsychologischen Kognitionen und Mechanismen auf das Rechtsdenken nachgehen. Diese Einflüsse sollen dann in der dritten Gruppe von Experimenten an einem konkreteren Phänomen vertieft werden, nämlich inwieweit das moralpsychologische Phänomen der Moralisierung physischer Verletzungen zum Verständnis der rechtlichen Behandlung immaterieller Verletzungen beiträgt (z.B. im Bereich der Meinungsfreiheit oder der Antidiskriminierung). Die wichtigsten Resultate sollen schließlich kulturübergreifend untersucht werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Brasilien
Mitverantwortlich Dr. Jan Christoph Bublitz
 
 

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