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Der Beitrag der Bischöfe zur Entwicklung des Kirchenrechts bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts

Antragstellerin Professorin Dr. Lotte Kéry
Fachliche Zuordnung Mittelalterliche Geschichte
Förderung Förderung seit 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 430930040
 
Der Beitrag, den die Bischöfe in der Zeit bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts und damit bis zur Entstehung einer europäischen Rechtswissenschaft und bis zum Übergang der bischöflichen Gerichtsbarkeit an die Offizialate leisteten, ist von größter Bedeutung für die Entwicklung des Kirchenrechts im früheren Mittelalter. Schon seit frühesten Zeiten gehört die Vermittlung von Recht und Gerechtigkeit zu den zentralen Aufgaben des bischöflichen Amtes und ist in einer Vielzahl heute noch schriftlich vorliegender Dokumente nachvollziehbar, deren Entstehung vor allem darauf zurückzuführen ist, dass Bischöfe als Seelsorger, kirchliche Richter und Vorsteher der Diözesanverwaltung sich nicht auf positives, von einer Autorität erlassenes Recht stützen konnten, sondern darauf angewiesen waren, zusammen mit ihren Beratern auf der Basis bereits vorliegender, aus privater Intitiative entstandener Rechtssammlungen Lösungen für die anstehenden Rechtsprobleme zu finden. So trugen sie nicht nur durch die gemeinsame Verabschiedung von Konzilsdekreten zur Entstehung entsprechender Rechtsnormen bei, sondern formulierten auch in den capitula episcoporum Rechtanweisungen für Klerus und Kirchenvolk ihrer Diözese und traten selbst als Verfasser kirchenrechtlicher Sammlungen in Erscheinung, mit denen sie in umfassender Weise auf die Bedürfnisse der Praxis reagierten und das Kirchenrecht bei Bedarf weiterentwickelten. Ausgehend von der Anwendung des Kirchenrechts in der Praxis, wie sie vor allem in Briefen und Gutachten in Erscheinung tritt, mit denen rechtskundige Bischöfe ihren Amtskollegen ebenso wie anderen Klerikern, Herrschern und weltlichen Großen kirchenrechtlich begründete Ratschläge erteilten, soll das geplante Projekt für die Zeit vom 9. bis 12. Jahrhundert darüber hinaus auch Verbindungen zu bereits bestehenden und zur Entstehung neuer kirchenrechtlicher Sammlungen aufdecken. Methodisch kann hier an Ergebnisse meiner bisherigen Untersuchungen zu drei Bischöfen des 11. und beginnenden 12. Jahrhunderts aus dem nordfranzösischen Raum (Fulbert von Chartres, Gerhard von Cambrai und Lambert von Arras) und zur Auseinandersetzung zwischen Hinkmar von Reims und Hinkmar von Laon im 9. Jahrhundert angeknüpft werden, die in einem größeren Rahmen anhand weiterer Beispiele fortgeführt werden sollen, um den grundlegenden Beitrag der Bischöfe als zentrale Instanz der kirchlichen Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Seelsorge sowie wichtige Entscheidungsträger auf politischer Ebene zur Entwicklung des Kirchenrechts systematisch zu erforschen und in einer Monographie zu präsentieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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