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Ist „glauben“ ein universales Vermögen? Zur Möglichkeit des Glaubensvollzugs bei von Geburt an starker kognitiver Beeinträchtigung

Fachliche Zuordnung Katholische Theologie
Förderung Förderung von 2019 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 412761087
 
Mit Blick auf die Struktur religiöser Überzeugungen lässt sich eine Unterscheidung von Glaubensakt (fides qua creditur; faith) und Glaubensinhalt (fides quae creditur; belief) aufzeigen, eine konstitutive Doppelstruktur, die sich in der Debatte zur Epistemologie religiösen Glaubens weitestgehend durchgesetzt hat. In der gegenwärtigen Fundamentaltheologie und Religionsphilosophie werden auf dieser Unterscheidung aufbauend primär Möglichkeitsbedingungen der vernünftigen Vertretbarkeit von Glaubensinhalten thematisiert. Eine solche Fokussierung auf die Rationalität von Glaubensinhalten (belief) vernachlässigt jedoch Fragen nach der Bedeutung der affektiven Dimension von Glauben (faith) und lässt Fragen nach dem "davor", also nach den Möglichkeitsbedingungen des Glaubens außer Acht. Die fundamentale Relevanz und Brisanz dieser Reflexionen über die Bedeutung von faith zeigt sich aber insbesondere dann, wenn man sich auf Personen mit von Geburt an starken kognitiven Beeinträchtigungen konzentriert. So könnte der primär an belief orientierte Versuch der Bestimmung des Glaubens als rationaler Vollzug bewussten Lebens all jene Personen ausschließen, die kognitiv dazu nicht in der Lage sind, was u.a. den Universalitätsanspruch religiöser Überzeugungen, als prinzipiell von allen verstehbar und zustimmungsfähig, diminuieren würde. Zudem würde Personen mit von Geburt an starken kognitiven Beeinträchtigungen eine vollumfängliche religiöse Überzeugung und somit letztlich auch der Status, in selbstbestimmter Freiheit und Verantwortung Subjekte des Glaubens sein zu können, abgesprochen, und sie auf bloße Objekte der Glaubenspraxis und deren verschiedener Vollzüge, wie etwa der Diakonie, der Bildungsarbeit, der Pastoral oder des sakramentalen Handelns, reduziert. Das zieht darüber hinaus anthropologische Probleme mit sich etwa im Blick auf die Überzeugung der gleichen Würde aller Personen, unbeschadet ihrer kognitiven Vermögen.Das hier anvisierte Forschungsprojekt möchte also eine doppelte Lücke schließen: diejenige der Reflexion über die Bedeutung von faith in der analysis fidei und diejenige der Frage danach, inwiefern Personen mit von Geburt an starken kognitiven Beeinträchtigungen in der Lage sind, zu glauben, und so Subjekte des Glaubens zu sein. Die Reflexion über die Möglichkeitsbedingungen von Glauben bei Personen mit von Geburt an starken kognitiven Beeinträchtigungen bezieht sich dabei nicht auf ein Sonder- bzw. randständiges Thema, sondern führt mitten hinein in theologische Grundsatzfragen mit theoretischer und praktischer Konsequenz. Dabei verfolgt das Projekt nicht nur wissenschaftliche, sondern auch gesellschaftspolitische Ziele, da es Probleme von Diskriminierung und Exklusion thematisiert und nach Möglichkeiten danach sucht, diskriminierende und exkludierende Perspektiven und Praktiken – hier im Feld religiöser Lebensdeutung – abzuwehren und Partizipationsmöglichkeiten bzw. tatsächlich gelebte Inklusion zu reflektieren und zu begründen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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