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Die soziale Nachjustierung des erweiterten Binnenmarkts

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2019 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 412341949
 
Durch die Erweiterung nach Osten hat sich die sozio-ökonomische Heterogenität in der Europäischen Union enorm verstärkt. Mit der übergangsweisen Aussetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in den alten Mitgliedstaaten sollte der Gefahr eines Sozialdumpings über Lohnkonkurrenz vorgebeugt werden. Dies konnte aber den Druck über die Entsendung von Arbeitnehmern und die Dienstleistungsfreiheit nicht verhindern. In Großbritannien, das die Übergangsfrist nicht nutzte, hat die Politisierung der Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten sogar wesentlich zur Entscheidung beigetragen, aus der EU auszutreten. So sind die Folgen der innereuropäischen Arbeitsmigration für die EU zu einem hochpolitischen Thema geworden. Dies zeigt sich an dem Vorstoß des französischen Präsidenten Macron, über eine Reform der Entsenderichtlinie gegen Sozialdumping vorzugehen ebenso wie an der neuen Initiative der Europäischen Kommission, mit einer Säule der sozialen Rechte den Binnenmarkt sozial abzufedern. In diesem Projekt analysieren wir die soziale Nachjustierung mit dem Fokus auf verschiedene Formen der atypischen Beschäftigung: marginale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und Entsendung. Dafür untersuchen wir in drei alten (Deutschland, Frankreich und Österreich) und zwei neuen Mitgliedstaaten (Polen und Slowenien), welcher Art neuer sozialer Kompromisse geschlossen werden können und wo die Herausforderungen dafür liegen.In seinem Vorgehen unterscheidet sich das Projekt von der meisten Europäischen Integrationsforschung, indem wir die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs und seiner Rechtsprechung zu den EU-Verträgen betonen. Der Gerichtshof hat für die Europäische Integration schon immer eine wichtige Rolle gespielt, die er als Integration durch Recht gestalten konnte. Obwohl dies in der Integrationsforschung anerkannt ist, hat sich dennoch das Interesse der Forschung mit den gestärkten Kompetenzen des Europäischen Parlaments auf den Legislativprozess gerichtet, obwohl die Rechtsprechung des Gerichtshofs hier oft wichtige Vorentscheidungen trifft. Das Projekt analysiert die Wechselbeziehungen der drei Regierungsgewalten auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und zwischen beiden Ebenen. Inwiefern werden politische Kompromisse der sozialen Nachjustierung gerichtlich infrage gestellt? Wie unterschiedlich sind die Präferenzen der verschiedenen Mitgliedstaaten in Bezug auf soziale Standards? Wie gelingt es den unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Verwaltungen, Sozialdumping durch atypische Arbeit zu verhindern?Indem das Projekt administrative und gerichtliche Antworten ebenso untersucht wie die EU Gesetzgebung, kann umfassend analysiert werden, inwiefern die Regeln der EU zur atypischen Beschäftigung, Solo-Selbständigkeit und Entsendung die soziale Absicherung von Arbeitsverhältnisses in den Mitgliedstaaten unterminiert und ob europäische Regeln ausreichend hierfür kompensieren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Österreich
Kooperationspartner Professor Dr. Michael Blauberger
 
 

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