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Die Verjährung als Herausforderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen - Entwicklung eines Harmonisierungsvorschlags

Antragstellerinnen / Antragsteller Professor Dr. Walter Gropp; Professorin Dr. Gudrun Hochmayr
Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2018 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 392065098
 
Erstellungsjahr 2021

Zusammenfassung der Projektergebnisse

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union weisen die Regelungen zur Verjährung von Straftaten große Unterschiede auf. Dies führt zu Friktionen bei der Zusammenarbeit in Strafsachen und der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung. Das vorliegende Projekt lotete erstmals die internationalen und europäischen Rahmenbedingungen für eine Harmonisierung der Verjährung aus und unterzog die Verjährungsregelungen von ausgewählten elf EU- und drei Nicht-EU-Staaten (Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, Ungarn, England und Wales, Schweiz und USA) einem Rechtsvergleich. Hierzu wurde eine online zugängliche, mehrsprachige Datenbank zum synoptischen Vergleich der Verjährungsvorschriften aufgebaut, die weitere rechtsvergleichende Forschungen zur Verjährung erleichtern und die Praxis bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen unterstützen soll. Landesreferent*innen aller beteiligten Rechtsordnungen erstellten ausführliche Landesberichte über das jeweilige nationale Verjährungsrecht. Ein rechtsvergleichender Querschnitt bereitete die Landesberichte systematisch auf, arbeitete Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus und zog Schlussfolgerungen für das Harmonisierungsvorhaben. Im Projektverlauf stellte sich früh heraus, dass eine Harmonisierung auf Grundlage des geltenden EU-Rechtsrahmens nicht geeignet sein würde, die Unterschiede zwischen den nationalen Verjährungsregelungen und die daraus resultierenden Reibungen nennenswert zu verringern. Eine Fallstudie zu den einzigen Verjährungsregelungen, die in der EU bisher harmonisiert wurden, nämlich für den Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, bestätigte diesen Befund. Es wurden daher Musterverjährungsregelungen nach dem Vorbild des American Model Penal Code entworfen, die von den Mitgliedstaaten der EU freiwillig übernommen werden können. Der Entwurf wurde mit den Landesreferent* innen auf der gemeinsamen Projekttagung im September 2020 abgestimmt. Man entschied sich für ein Verjährungsmodell mit zwei Regel-Verjährungsfristen und zwei Gründen, die eine Verlängerung der Verjährung bewirken können. Hinzu treten die Unverjährbarkeit der völkerrechtlichen Kernverbrechen und eine 30-jährige Verjährungsfrist für die vorsätzliche Tötung. Die Entscheidung für die einzelnen Komponenten des Modells wird im Harmonisierungsvorschlag ausführlich begründet. Im Vergleich zu den meisten der untersuchten Verjährungsmodelle sind die vorgeschlagenen Regelungen einfacher zu handhaben und der Verjährungseintritt ist stets vorhersehbar. Zugleich vermeidet das Modell die Nachteile, die für andere einfache Verjährungsmodelle, wie jenes der Schweiz, identifiziert wurden, indem es justizökonomische und rechtsstaatliche Interessen in einen gerechten Ausgleich bringt. Alle Projektergebnisse sind auf Deutsch oder Englisch veröffentlicht.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • The Statute of Limitations as a Challenge for Cross-Border Cooperation in Criminal Matters - Development of a Harmonisation Proposal, Tagungsbericht, eucrim 4/2020, 350
    Kolb
  • Die Verjährung als Herausforderung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen : Entwicklung eines Harmonisierungsvorschlags. Baden-Baden : Nomos 2021. ISBN 978-3-8487-8231-4
    Hochmayr, Gudrun ; Gropp, Walter (eds.)
    (Siehe online unter https://doi.org/10.5771/9783748926535)
 
 

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