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Die Neujustierung des Nachhaltigkeitsprinzips im Verwaltungsrecht, insbesondere im Umwelt- und Planungsrecht - Lückenschluss in der Nachhaltigkeitsdogmatik nach neuseeländischem Vorbild
Antragsteller
Professor Dr. Martin Kment
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2017 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 390307904
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist zu einem Leitgedanken internationaler Politik gereift und dominiert aktuell das Umweltvölkerrecht. Obschon die Konturen der Nachhaltigkeit noch nicht abschließend definiert sind, hat der Gedanke einer generationengerechten, substanzwahrenden Ressourcennutzung ebenfalls im Recht der Europäischen Union seinen Platz gefunden. Partiell sind seine Inhalte auch im deutschen Verfassungsrecht nachweisbar und wirken sogar bis in das deutsche Verwaltungsrecht hinein. Im Verwaltungsrecht, das die Instrumente bereithalten sollte, um das Nachhaltigkeitsprinzip unmittelbar in die Lebenswirklichkeit der Bürger zu übersetzen, zeigen sich jedoch noch erhebliche Defizite. So wird der Nachhaltigkeitsgedanke überwiegend nur als Leitprinzip abstrakt ausgerufen, jedoch nicht in konkreten gesetzlichen Vorgaben nachverdichtet. Außerdem wird das Nachhaltigkeitsprinzip - gerade im Planungsrecht - einer Überwindung im Wege der Abwägung preisgegeben oder - so meist im Umweltrecht - auf seine ressourcenschonenden Komponenten verengt (eindimensionale Sicht). In der Folge bleibt das Verwaltungsrecht bei der Inkorporation der Nachhaltigkeit hinter dem politischen Anspruch zurück. Vor diesem Hintergrund ist es Zielpunkt der Untersuchung, eine Neujustierung des Nachhaltigkeitsprinzips im deutschen Verwaltungsrecht vorzunehmen. Hierzu wird Anlehnung im neuseeländischen Recht gesucht. Kein anderes Land der Welt hat dem Prinzip der Nachhaltigkeit derartig Raum und Bedeutung in seinem Rechtssystem verschafft wie Neuseeland. Das Prinzip der Nachhaltigkeit findet sich dort auf nahezu allen rechtlichen und staatlichen Ebenen aktiv verankert. Es ist zu einem durchsetzungsfähigen und praktisch lebendigen Prinzip gereift, das ein integriertes Umweltmanagementsystem hervorgebracht hat und das außerdem dem eigens eingerichteten und weltweit einzigartigen Umweltgerichtszweig den Nährboden bereitet. Von diesen strukturellen Entwicklungen und den praktischen Erfahrungen Neuseelands will das Forschungsvorhaben profitieren. In seinem Rahmen soll die relevante neuseeländische Fachliteratur analysiert und die einschlägige Rechtsprechung der neuseeländischen Gerichte ausgewertet werden. Das entstehende Bild von der Rechtslage in Neuseeland soll schließlich als Blaupause dienen, um über die nationale (deutsche) Rechtslage zu reflektieren und innovative Optimierungsvorschläge für das Verwaltungsrecht in Deutschland zu unterbreiten.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen