Rechtsfragen der Aufarbeitung schwerster Völkerrechtsverbrechen durch nationale Strafgerichte in Serbien und Bosnien und Herzegowina; mit Schwerpunkt auf Fragen der individuellen strafrechtlichen Verantwortung für Verbrechen und der Strafzumessung
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Auch wenn nicht alle Forschungsziele erreicht wurden und zum Teil neue Forschungsziele in den Vordergrund traten, war das Projekt lohnenswert. In der juristischen Literatur der letzten fünf Jahre findet die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens kaum noch Beachtung. Man findet im Wesentlichen nur noch soziologische Literatur, die sich für die in Serbien, Kroatien und in Bosnien und Herzegowina an Boden gewinnenden revisionistischen Strömungen und die Sicht der Nachkriegsgesellschaften auf die Rechtsprechung des Jugoslawientribunals interessiert, aber keinen Blick auf das Bemühen der nationalen Gerichte um Aufklärung. Denn, dass die bosnischen Gerichte jedenfalls Tatsachen aufdecken, kann man ihnen trotz aller Verdachtsmomente, dass in manchen Fällen ein „ethnical blas" mit im Spiel ist, nicht absprechen. Die Abschlussveröffentlichung des Projekts verfolgt das Ziel, in diese Wissenslücke um die nationalen Aufklärungsbemühungen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien vorzustoßen und vor allem mit den Hinweisen auf kriminologisch interessante Aspekte dieser Urteile weitere kriminologische Forschung auf diesem Gebiet anzuregen. Mit dem Projekt wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Forschungsthemen ausgelotet.