Detailseite
Ästhetik des Begehrens. Gegenhegemoniale Visualisierungen von Körpern, Sexualität und Geschlecht
Antragstellerin
Professorin Dr. Karin Gludovatz
Fachliche Zuordnung
Kunstgeschichte
Förderung
Förderung von 2016 bis 2020
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 316058483
Das Forschungsprojekt untersucht künstlerische Verfahren und Arbeiten, die ein sozial erzeugtes und normiertes Verständnis von Sexualität und Geschlecht hinterfrag(t)en. Es konzentriert sich dabei auf künstlerische Positionen in den USA der 1970er und 80er Jahre und ihre Verflechtung mit den in diesen Jahren vollzogenen weitreichenden gesellschaftlichen Wandlungsprozessen. Dabei wird von der Hypothese ausgegangen, dass sich Interventionen von Kunstwerken in heteronormative sowie geschlechts- und körpernormierende Gesellschaftsstrukturen als Wirkungsweisen spezifischer Begehrensstrukturen verstehen lassen. Sexualität bezeichnet in diesem Zeitraum ein zentrales Thema, innerhalb dessen gesellschaftliche Hierarchisierungen öffentlich problematisiert und kontrovers verhandelt wurden. Im Anschluss an die Bürgerrechtsbewegungen der 1960er und 70er Jahre waren feministisch orientierte Initiativen in den USA besonders einflussreich und nahmen international eine diskursleitende Stellung ein. Wenn auch uneinheitlich konzipiert, diente Begehren der in diesem Rahmen vorgebrachten (Kultur-)Kritik als wesentliche Bezugsgröße, um die Konsequenzen sozial konstruierter Geschlechterdifferenz zu diskutieren. Das Forschungsprojekt stellt hier die Verschränkung eines historischen Phänomens mit einer in der aktuellen Forschung diskutierten Thematik fest. Es nimmt daher die Kategorie des Begehrens zum Ausgangspunkt, um jene Grundlagen zu systematisieren, anhand derer sich die Problematisierung von Sexualität und Geschlecht im Sinne einer kritischen Praxis als konkretes historisches Phänomen in der künstlerischen Produktion konturieren lässt. Verbunden damit wird der Frage nachgegangen, welche gesellschaftspolitische Bedeutung dieser Kunst hinsichtlich der Artikulation queerer bzw. feministisch-emanzipatorischer Subjekte zugesprochen werden kann.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen