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Entstehung, Inhalt, Funktionen, Effektivität und Durchsetzung der paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätze guter Verwaltung des Europarats

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 274964159
 
Als paneuropäische allgemeine Rechtsgrundsätze guter Verwaltung bezeichnet das Projekt die verwaltungsrechtlichen Grundsätze, die in Europaratsabkommen, den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, der Spruchpraxis von Einrichtungen des Europarates (wie der „Venedig Kommission“) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Ausdruck kommen. Diese Quellen beziehen sich wechselseitig aufeinander und formen ein kohärentes Regelwerk, das konkrete Vorgaben für die bürgerschützenden und legitimierenden Elemente des Verwaltungsrechts der Mitgliedstaaten des Europarates aufstellt. Ziel des Projekts ist es, Entstehung, Inhalt, Funktionen und Effektivität dieser Rechtsgrundsätze sowie die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung zu untersuchen.In der 2020 abgeschlossenen „Phase 1“ des Projekts wurden die Rechtsquellen der paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätze guter Verwaltung zusammengestellt, die Bandbreite der von ihnen behandelten Themen ermittelt sowie ihre Harmonisierungswirkung – und damit ihre Effektivität – für die nationalen Verwaltungsrechtsordnungen in Kooperation mit Verwaltungsrechtswissenschaftlern aus 28 Mitgliedstaaten des Europarats untersucht. Es ließ sich eine Staatenpraxis nachweisen, nach der diese Grundsätze als „Paket“ die in Art. 3 der Satzung des Europarats (ERS) umschriebenen rechtsstaatlichen und demokratischen Grundwerte des Europarats für dessen Mitgliedstaaten verbindlich (als regionales Völkerrecht) konkretisieren. Ihre Entwicklung ist das Ergebnis der gemeinsamen historischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten zu den Anforderungen an ein „gutes“ Verwaltungsrecht. Den Mitgliedstaaten kommen jedoch erhebliche Spielräume bei der Implementation dieser Grundsätze in das nationale Verwaltungsrecht zu. Insbesondere führen sie nicht zu einer Angleichung der (erheblichen) Unterschiede im „Verwaltungsrechtsdenken“ der Mitgliedstaaten.In „Phase 2“ des Projekts sollen die Inhalte und die Funktion der paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätze guter Verwaltung themenbezogen aus der Perspektive verschiedener europäischer Verwaltungsrechtskulturen dargestellt und mit Fallmaterial aus der Rechtsprechung des EGMR, der Spruchpraxis der Europaratseinrichtungen sowie nationaler und unionsrechtlicher Quellen „illustriert“ werden. Diese Darstellung kann sowohl einen Bezugspunkt für die Verwaltungsrechtsvergleichung als auch Hintergrundinformationen für die Überprüfung bieten, ob und inwieweit die konkrete Ausgestaltung des nationalen Verwaltungsrechts die Grenzen des Art. 3 ERS achtet. Es soll ferner untersucht werden, ob die paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätze guter Verwaltung „als Paket“ auch Ausdruck allgemeiner Rechtsgrundsätze des Unionsrechts sind und ob und mit welchen Mitteln die Europäische Union (EU) ihre Beachtung sowohl gegenüber den EU-Mitgliedstaaten als auch gegenüber europäischen Drittstaaten durchsetzen und fördern kann.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Mitverantwortlich(e) Yseult Marique, Ph.D.
 
 

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