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Das rechtliche Gehör im Strafverfahren

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2014 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 263942923
 
Der Antragsteller möchte die sich aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen im Strafprozess anhand dreier Probleme untersuchen, die jeweils einen Aspekt dieses Grundrechts abdecken. Das Ziel ist dabei, anhand dieser Probleme die vom Bundesverfassungsgericht zum rechtlichen Gehör entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu ordnen, kritisch zu hinterfragen und, wo nötig, fortzuentwickeln. Zu diesen Problemen gehört zum einen, dass im Strafprozess heimliche Ermittlungsmaßnahmen in zunehmendem Maße Platz greifen und Behörden verfahrensrelevante Informationen unter bestimmten Voraussetzungen zurückhalten können. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie behördliche Geheimhaltungsinteressen mit den Informationsansprüchen des Beschuldigten, die aus dem rechtlichen Gehör abzuleiten sind, in angemessenen Ausgleich gebracht werden können. Ein weiteres Problem betrifft die Frage, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen das rechtliche Gehör unter dem Aspekt des von ihm erfassten Äußerungsrechts an den richterlichen Umgang mit Beweisanträgen stellt. Das letzte Problem betrifft die aus dem rechtlichen Gehör abzuleitende Pflicht von Gerichten, ihre Entscheidungen zu begründen, damit deutlich wird, ob der Vortrag der Verfahrensbeteiligten angemessen berücksichtigt worden ist. Hier möchte der Antragsteller untersuchen, wie weit diese Begründungspflicht reicht. Anlass zu dieser Frage gibt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Revisionsgericht seine Entscheidungen nicht begründen muss, wenn es eine Revision einstimmig als offensichtlich unbegründet verwirft. Was die Methodik angeht, möchte der Antragsteller die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den genannten Problemen darauf untersuchen, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und ob sie den sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergebenden Maßstäben an das rechtliche Gehör genügt. Er strebt mithin sowohl eine Weiterentwicklung der verfassungsrechtlichen Dogmatik des rechtlichen Gehörs, insbesondere klarere Maßstäbe zur Feststellung von dessen Verletzung in Strafsachen, und des einschlägigen Strafprozessrechts als auch konkrete Ergebnisse in den genannten Problembereichen an. Wo Mittel der Dogmatik sich als unzureichend erweisen, sollen Vorschläge de lege ferenda erarbeitet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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