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Justiz und Vorurteil. Die Angehörigen der jüdischen Minderheit vor landesherrlichen Obergerichten im 18. Jahrhundert

Fachliche Zuordnung Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung Förderung von 2014 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 263748629
 
In Folge des Usus modernus pandectarum und des Naturrechts setzte sich unter Juristen im Alten Reich die Vorstellung durch, dass Angehörige der jüdischen Minderheit vor Gericht mit der christlichen Mehrheit gleichzustellen seien. Das Projekt soll die Frage klären, inwieweit die Rechtsprechungspraxis landesherrlicher Gerichte im 18. Jahrhundert diesem Gleichheitspostulat entsprach oder von judenspezifischen Stereotypen beeinflusst wurde. Dabei soll die konfessionelle Prägung der Territorien vergleichend mit bedacht werden, da davon ausgegangen wird, dass ihr auch im Jahrhundert der Aufklärung noch Bedeutung zukam. Um der konfessionellen Vielfalt im Reich Rechnung zu tragen, werden Prozessakten und Relationen der Obergerichte des Kurfürstentums Köln, des Herzogtums Jülich-Berg, der Grafschaft Lippe und des Markgrafentums Brandenburg-Ansbach vergleichend untersucht. Des Weiteren soll geklärt werden, welchem Wandel die Rechtsprechungspraxis im 18. Jahrhundert unterlag und ob die Toleranzdebatte in der zweiten Jahrhunderthälfte erkennbare Folgen zeitigte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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