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Selbstorganisation von Verfassungsorganen: Strukturwandel und Verfassungsfragen der Binnenorganisation demokratischer Hoheitsträger

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2014 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 255548693
 
Tiefgreifende Verfassungswandlungen bringen es mit sich, dass Probleme wieder fragwürdig werden, die wie selbstverständlich erledigt schienen. So auch das Recht von Verfassungsorganen, sich ihre Geschäftsordnung zu geben und ihre innere Organisation selbst zu regeln. Das Selbstorganisationsrecht berührt seit je her eine Reihe von Grundfragen der verfassungsrechtlichen Dogmatik: Die Vorstellung von materieller Organisationsautonomie bricht sich mit dem Vorrang der Verfassung, die funktionale Zergliederung der Verfassungsorgane mit demokratischen Legitimitätsvorstellungen und Zurechnungsregeln. Auch blieb das Binnenrecht rechtsquellentheoretisch umstritten. Dennoch konnte das Problemfeld in der Bundesrepublik lange als entschärft, Selbstorganisation als bloße "Verfassungskonkretisierung" gelten. Die Durchsetzung parlamentarischer Minderheitenrechte oder die der Delegationsbefugnis durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen hegten die Brisanz des Selbstorganisationsrechts sukzessive ein. Das hat sich zuletzt durchgreifend geändert, was schon an sich bemerkenswert ist. Schließlich ist institutionelle Selbstorganisation stets eine Reaktion auf Umweltveränderungen und lässt sich deshalb als indirekte Selbstbeschreibung der Institution lesen. Die institutionelle Verflechtung macht die konstitutive Unterscheidung von Innen und Außen zusehends zweifelhaft; Selbstorganisationsprozesse sind plötzlich wieder entscheidende Machtfaktoren innerhalb der Gewaltenteilung. Für das institutionelle Recht der Europäischen Union spielt die Selbstorganisation der Organe schon immer eine schlechthin konstitutive Rolle. Es gilt daher etwa zu fragen: In welchen Formen koordinieren Parlamente ihre Mitwirkung bei supranationaler Rechtsetzung? Wie lässt sich die Informationsverarbeitung von Regierung und Parlament im Haushaltsverfahren binnenrechtlich steuern? Wie treibt die Selbstorganisation der europäischen Organe die institutionelle Entwicklung der EU voran? Welche Rolle spielen dabei interinstitutionelle Absprachen und informale Rechtsregeln? Wie lässt sich Delegation zugleich effektiv und verantwortlich gestalten? Ziel dieses Projektes ist es, Sinn, Bedeutung und Leistungsfähigkeit des Selbstorganisationsrechts von Verfassungsorganen verfassungsrechtlich und verfassungstheoretisch zu klären. Grundlage dafür ist ein Verfassungsvergleich zwischen den USA, der EU und Deutschland. Dabei sollen die Veränderungen der Rechtsformen und Strukturen der Selbstorganisation gegeneinander sichtbar gemacht werden, um dann zu fragen, wie innere Regel- und Ordnungsbildung innerhalb von Verfassungsinstitutionen nach außen auf die Machtbalance zurückwirkt. Von hier aus lässt sich dann ganz grundsätzlich nach der Normativität des Staatsorganisationsrechts fragen, nach dem Verhältnis formaler und materieller Rechtsbindungen der Organisation von Verfassungsorganen und nach den Anforderungen an eine zeitgemäße Theorie des organisatorischen Verfassungsrechts.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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