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Anreize im öffentlichen Recht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2013 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 235368480
 
Gegenstand des Vorhabens ist die Untersuchung der Rolle von Anreizen im öffentlichen Recht. Anreize werden verstanden als rechtliche Bestimmungen, die ein bestimmtes Verhalten veranlassen oder veranlassen sollen, indem sie an dieses positive oder negative Folgen knüpfen, ohne aber Ge- oder Verbot zu sein oder ge- bzw. verbotswidriges Verhalten zu sanktionieren. Die Arbeit widmet sich damit der umfassenden Erforschung eines einzelnen rechtlichen Instruments zur Verhaltenssteuerung. Ausgegangen wird dabei von drei Referenzgebieten: dem öffentlichen Ehe- und Familienrecht, dem Energieregulierungsrecht sowie dem Finanzausgleichsrecht, d.h. von Rechtsgebieten, die jeweils stark durch Anreize geprägt sind und die mit der persönlichen, unternehmerischen und staatlichen Sphäre ganz unterschiedliche Regelungsgegenstände repräsentieren.Anreize werden zunächst als verwaltungsrechtliche Regelungsmöglichkeit betrachtet, die sich durch Weichheit und abgeschwächte Rechtsverbindlichkeit auszeichnet. Denn trotz der Verbreitung von Anreizen im öffentlichen Recht wird der Begriff des Anreizes in der Rechtswissenschaft bislang, wenn überhaupt, als vornehmlich ökonomischer Begriff wahrgenommen und seine Relevanz im öffentlichen Recht entsprechend als Ausdruck einer Ökonomisierung des Rechts verstanden. Das Projekt stellt dem eine juristische Perspektive gegenüber: Als Bewirkungsform werden Anreize in eine erweiterte verwaltungsrechtliche Formenlehre integriert. In der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen und Gestaltungsweisen werden Muster und Regeln gesucht, es werden Wirkungsweise sowie Wirkungsbedingungen und -grenzen von Anreizen untersucht und zugleich der Stellenwert von Anreizen bei der Auslegung und Anwendung des öffentlichen Rechts ermittelt.Neben dem verwaltungsrechtlichen Zugang steht ein verfassungsrechtlicher. Denn Anreize werfen Fragen bezüglich ihrer normativen Vorgaben auf. In der persönlichen und unternehmerischen Sphäre bilden den Maßstab vor allem die Grundrechte. Als problematisch erweist sich vor diesem Hintergrund unter anderem die Freiwilligkeit sowie die Unsicherheit über das Ob und Wie von Anreizwirkungen. Auch das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip können relevant sein, wenn es um Anforderungen an die Zurechenbarkeit von Anreizwirkungen, ihre Erkennbarkeit und Zielgerichtetheit geht. Insbesondere beim zweiten Referenzgebiet, dam Energieregulierungsrecht, gehören wegen seiner starken unionrechtlichen Prägung auch europarechtliche Vorgaben zum zu untersuchenden Rechtsrahmen. Schließlich erstrebt das Vorhaben die Gewinnung rechtspraktischer und rechtspolitischer Erkenntnisse darüber, was gute Anreize im öffentlichen Recht ausmacht und in welchen Kontexten und unter welchen Rahmenbedingungen Anreize als Steuerungsinstrument geeignet oder ungeeignet sind.Insgesamt dient das Vorhaben der Weiterentwicklung der Dogmatik und der Steuerungstheorie in Bezug auf das Verwaltungsrecht im Allgemeinen sowie auf die Referenzgebiete im Besonderen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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