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Der Einfluss der Erfahrung auf die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung - Zum "strafprozessualen" Anscheinsbeweis -
Antragsteller
Professor Dr. Erik Kraatz
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2011 bis 2013
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 206678612
Strafprozesse werden überwiegend weniger im rechtlichen, sondern vielmehr im noch wenig erforschten Bereich der Tatsachenfeststellung entschieden. Die Arbeit zeigt neben den sonstigen Bindungen des Richters maßgeblich seine Abhängigkeit von Erfahrungssätzen auf und belegt, dass die in anderen Rechtsgebieten (vorwiegend im Zivilprozess) wie anderen Rechtskreisen (so im anglo-amerikanischen Rechtskreis) entwickelten Grundsätze des Anscheinsbeweises bei einer dogmatischen Modifizierung zwar grundsätzlich (entgegen der hartnäckigen Sicht von Rechtsprechung und überwiegendem Schrifttum) sehr wohl auf den Strafprozess übertragbar seien und tagtäglich sogar praktiziert würden (etwa beim Kausalitätsnachweis oder beim Nachweis eines Tötungsvorsatzes), es einer eigenständigen Rechtsfigur im Strafprozess aber nicht bedürfe, da diese Grundsätze als Teil eines generellen Schemas im Umgang mit Erfahrungssätzen zu sehen seien, das die Arbeit dem Tatrichter mit an die Hand gibt, um hiermit seine Beweiswürdigung ein wenig transparenter zu gestalten.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen