Die Dogmatik des Parteienrechts
Zusammenfassung der Projektergebnisse
In dem mir finanzierten Forschungssemester habe ich intensiv an der Ausarbeitung einer spezifischen Dogmatik für das Parteienrecht gearbeitet. Dabei ging es zum einen um die Notwendigkeit und die Leistungen von Sonder-Dogmatiken für spezielle Rechtsgebiete, zum anderen um die Ausarbeitung und Begründung von sogenannten Maximen des Parteienrechts, die Kernelemente einer Parteienrechtsdogmatik bilden sollen. Ein erstes Ergebnis ist die Bestätigung, dass das Parteienrecht von hinreichenden Besonderheiten geprägt ist, um es als ein eigenes Rechtsgebiet aufzufassen, für das eine eigene Dogmatik auszuarbeiten angezeigt ist. Eine wesentliche Schwierigkeit von Sonderdogmatiken liegt in ihrem Verhältnis zur allgemeinen Dogmatik. Die Vereinfachungs- und Entlastungsfunktion einer Dogmatik liegt nicht zuletzt in ihrer möglichst generellen Anwendbarkeit. Sonderdogmatiken beeinträchtigen diese Leistung. Die Kunst liegt also darin, die Bereiche und das nötige Maß von Sonderdogmatik im Verhältnis zur allgemeinen Dogmatik herauszupräparieren. Die Leitlinie hierzu lautet: Soviel allgemeine Dogmatik wie möglich, soviel Spezialdogmatik wie nötig. Bei der Ausarbeitung der einzelnen Maximen haben sich die ursprünglich ins Auge gefassten Kandidaten als fruchtbar herausgestellt. Die Zahl Zehn hat sich dabei eher zufällig eingestellt. Insbesondere bei der Herausarbeitung der Gründe, weshalb die Praxis des Parteienrechts diesen Maximen folgen sollte, kam es verschiedentlich zu Überschneidungen, was für die Dichte der analytischen Perspektiven spricht, die über denselben Gegenstand gelegt werden. Als zentral hat sich das Kapitel über die Parteien als Organisationen herausgestellt. In dieser Perspektive kommen wichtige Strukturen der Parteien in den Blick, die von der Gesetzgebung wie von der Praxis des Parteienrechts um dessen Angemessenheit willen zu berücksichtigen sind.
Projektbezogene Publikationen (Auswahl)
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Mehr innerparteiliche Demokratie wagen? Mehr Einfluss für die Parteibasis muss rechtlich klar geregelt sein, Recht und Politik 2012, S. 65-70
Martin Morlok
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Parteienrecht ist Organisationsrecht, in: Bäuerle, Michael/Dann, Philipp/Wallrabenstein, Astrid (Hrsg.), Demokratie-Perspektiven. Festschrift für Brun-Otto Bryde zum 70. Geburtstag, Tübingen 2012, S. 231-260
Martin Morlok