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Internationale Organisationen und der Schutz fundamentaler Rechte von Individuen

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2010 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 172418697
 
Internationale Organisationen greifen insbesondere seit dem Ende des Ost-West- Konflikts verstärkt in innergesellschaftliche Prozesse ein und treten immer öfter in direkte Herrschaftsbeziehungen mit Individuen. Die Einsätze zum Aufbau politischer Strukturen in Nachkriegsgesellschaften sind hierfür das augenfälligste Beispiel. Im Zuge dieser Entwicklung kam es zur Verletzung von Menschenrechten direkt durch internationale Organisationen. Als besonders gravierende Beispiele gelten die Fälle sexuellen Missbrauchs im Kontext von Friedensmissionen der UNO. Es wird zudem behauptet, dass es auch im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme des IWF und der Weltbank zu Menschenrechtsverletzungen gekommen sei. Direkte Herrschaftsbeziehungen führen freilich auch umgekehrt dazu, dass normative Ansprüche hinsichtlich des Schutzes grundlegender Rechte direkt an internationale Organisationen herangetragen werden. In dem geplanten Projekt wollen wir deshalb der Frage nachgehen, wann internationale Organisationen diese Ansprüche anerkennen und Verfahren einrichten, mit denen der Schutz von Menschenrechten gewährleistet werden kann. Konkret soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen internationale Organisationen auf den Vorwurf, eine ihrer Politiken verletze Menschenrechte, mit der Einrichtung entsprechender Verfahren reagieren. Dabei soll es vor allem darum gehen, Kausalmechanismen und deren Rahmenbedingungen zu identifizieren und zu gewichten. Außerdem wollen wir Erkenntnisse darüber gewinnen, ob entsprechende Reformen internationaler Organisationen als Ausdruck der Etablierung einer neuen generellen Norm angesehen werden können. Das Projekt soll einen Beitrag zur Forschung über die neuen Funktionsweisen internationaler Institutionen im Zeitalter der Globalisierung leisten. Zudem soll es zur Weiterentwicklung der Forschung zur Diffusion von Normen im Allgemeinen und von Menschenrechts- und rule of law-Normen im Speziellen beitragen, indem die Möglichkeit sowohl einer vertikalen Diffusion von Normen auf die internationale Ebene als auch der horizontalen Diffusion von Normen auf der internationalen Ebene diskutiert wird.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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