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Robotik und Recht in interdisziplinärer Perspektive - Grundlagenfragen und rechtliche Verantwortung

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2010 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 163597795
 
Die Robotik macht rasche Fortschritte; fortentwickelte Assistenzsysteme (z.B. in Pkw) und Roboter (z.B. in der Industrie, z.T. auch schon in privaten Haushalten) sind zur Selbstverständlichkeit geworden. Die deutsche Rechtswissenschaft hat diese Entwicklung jedoch bislang nicht ausreichend reflektiert. Zwar existieren im Strafrecht und im Zivilrecht Normen, die durchaus unmittelbar auf durch Roboter verursachte Schäden anwendbar sind. Detailfragen, wie die nach den Haftungsadressaten, der Mitverantwortung Dritter, den Kausalitäts- und Zurechnungsstrukturen, Sorgfaltsanforderungen und möglichen Rechtfertigungsgründen sind bislang jedoch noch nicht umfassend und systematisch aufgearbeitet worden. Auch der Regulierungsbedarf de lege ferenda ist bislang ungeklärt. Im hier beantragten Projekt sollen diese und verwandte Fragen aus einer interdisziplinären Perspektive bearbeitet und womöglich beantwortet werden. Dabei stehen Grundlagenfragen und die strafrechtliche Perspektive im Mittelpunkt; es sollen jedoch auch zivilrechtliche Fragen angesprochen werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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