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Zeitlupe und Mehrfachbelichtung. Zwei filmische Stilmittel im Kontext einer (audio-)visuellen Ästhetik.
Antragsteller
Professor Dr. Christoph Wahl
Fachliche Zuordnung
Theater- und Medienwissenschaften
Förderung
Förderung von 2010 bis 2012
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 161435383
Am Beispiel zweier in der Filmgeschichte sehr prägnanter und doch bis heute wissenschaftlich kaum untersuchter Stilmittel, der Zeitlupe und der Mehrfachbelichtung, sollen in diesem Forschungsprojekt die Nahtstellen (audio-)visueller Gestaltung so untersucht werden, dass ein besseres Verständnis der ästhetischen Übertragsleistung und Befruchtung zwischen verschiedenen filmischen Kategorien und zwischen verschiedenen (audio-)visuellen Medien möglich wird.Statt den Stil von Filmen von vornherein begrenzt auf das Werk eines Autors, einer Nation oder einer Epoche zu beschreiben, wird auf der Basis einer komparativen Analyse einer großen Anzahl heterogenen Filmmaterials europäischer und nordamerikanischer Herkunft zunächst eine Typologie der sensitiven – also unmittelbar wirkenden – und narrativen – also durch intellektuelle Mitarbeit erschließbaren – Funktionen der beiden ausgewählten Stilmittel erstellt. Besondere Berücksichtigung soll dabei das Zusammenwirken der bewegten Bilder mit der Tonspur sowie das Verhältnis der relevanten Sequenzen mit dem Rest des Films erfahren.Mit Hilfe der hierdurch erhaltenen empirischen Informationen können dann in einem zweiten Schritt verschiedene weiterführende Fragen neu angegangen werden, insbesondere nach der Beziehung zwischen Stilmittelfunktionen und unterschiedlichen (mechanischen oder digitalen) Techniken sowie nach der Standardisierung und Variation von Funktionen bei der Übertragung der beiden Stilmittel von einer Filmkategorie zur anderen (z.B. Stummfilm–Tonfilm) oder von einem Medium zum anderen (z.B. Photographie–Film–Videoinstallation), die im Umkehrschluss auch allgemeine Aussagen über jeweiligen Techniken, Kategorien und Medien erlauben.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen