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Obligatorische Mediation und das Prinzip der Freiwilligkeit - Eine rechtsvergleichende Studie: Deutschland - USA
Antragsteller
Professor Dr. Ansgar Marx
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2009 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 160076966
Die Mediationsmethode hat sich seit den 90er Jahren in Deutschland im Bereich Trennungund Scheidung von Ehepaaren zunehmend als gerichtsnahes oder außergerichtlichesKonfliktlösungsinstrument etabliert. Mit dem am 1. Sept. 2009 in Kraft tretenden Gesetz zumFamilienverfahren1 (FamFG) hat der Gesetzgeber erstmals Mediation bei Ehescheidungengesetzlich verankert. In Kindschaftsangelegenheiten jedoch, insbesondere beim elterlichenStreit um die elterliche Sorge und Besuchskontakte wird der Mediation im neuen FamFGlediglich ein unbedeutender Platz eingeräumt. Zurück führen lässt sich das u.a. auf das inDeutschland vorherrschende Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation. In den USA dagegenbeschreiten einige Bundesstaaten einen anderen Weg. Dort können die Gerichte bei streitigenSorge- und Umgangskonflikten eine obligatorische Mediation vorschalten. Ziel derForschungsarbeit ist es, die rechtstatsächlichen Erfahrungen mit der obligatorischen sowie derfreiwilligen Mediation in den USA zu analysieren, zu evaluieren und aus den gewonnenenErkenntnissen gegebenenfalls Vorschläge für eine Modifizierung des neuen Gesetzes zumFamilienverfahren abzuleiten.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen