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Recht der Katastrophenvermeidung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2009 bis 2012
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 150919157
 
Die Katastrophenschutzgesetze der Länder (KatSG) regeln vorwiegend die Katastrophenvorsorge im Sinne der Vorbereitung auf die Katastrophenbekämpfung, die Katastrophenbekämpfung selbst sowie die Katastrophennachsorge; nicht hingegen die Vermeidung von Katastrophen, d.h. Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts einer Katastrophe, die im Wesentlichen durch Bundesgesetze und überwiegend getrennt nach Katastrophenarten geregelt sind. Nach bestehender Kompetenzordnung werden Katastrophenvermeidung und -vorsorge nicht aufeinander abgestimmt geregelt. So befinden sich Regelungen zur Vermeidung von Hochwassern im Wasserrecht, Öffentlichen Baurecht und Naturschutzrecht, diejenigen zur Bekämpfung des Hochwassers aber in den KatSG. Ziel des Projektes ist daher eine umfassende Untersuchung des Rechts der Katastrophenvermeidung anhand ausgewählter Referenzgebiete und dessen Schnittstellen mit dem allgemeinen Katastrophenrecht1, um zwischen diesen beiden Regelungsbereichen eine Abstimmung im Sinne eines effektiven Katastrophenschutzes zu erreichen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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